Unterstützt bei Hörbehinderung

Unterstützt bei Hörbehinderung

Hörbehinderungen im Arbeitsleben sind vielfältig und komplex und Beeinträchtigungen des Hörvermögens weit verbreitet. Um alle Informationen im Betrieb mitzubekommen, benötigen gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen Unterstützung. Auch die Verständigung mit Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten braucht besondere Aufmerksamkeit. Das Integrationsamt hilft weiter bei allen Fragen zur Verbesserung der Kommunikation, der Umsetzung von hörfreundlicher und barrierefreier Arbeitsumgebung und in akuten Krisensituationen.

Technische Hilfen

In manchen Fällen sind technische Hilfen für hörbehinderte Menschen am Arbeitsplatz sinnvoll. Zum Beispiel: Lichtsignalanlagen, Personenrufsysteme oder andere Kommunikationshilfen. Auch Lärmschutzmaßnahmen und eine gute Raumakustik können zur Verbesserung der Verständigung beitragen.

Gebärdensprach-  oder Schriftdolmetscher

Gebärdensprachdolmetscher übersetzen das gesprochene Wort in Gebärdensprache und umgekehrt. Schriftdolmetscher schreiben das Gesagte gleichzeitig auf, so dass der hörbehinderte Mensch das gesprochene Wort sofort mitlesen kann. Diese Angebote stehen auch online zur Verfügung.  

Dolmetscher werden zum Beispiel für Teambesprechungen, Einarbeitungen an einem neuen Arbeitsplatz, Fortbildungen sowie Betriebs- oder Schwerbehindertenversammlungen eingesetzt. Eine Liste der in Hessen tätigen zertifizierten Gebärdensprachdolmetscher finden Sie unten auf dieser Seite unter "Weiter informieren & nachlesen".

Integrationsfachdienste

Für Fragen zum Thema „Arbeiten mit Hörbehinderung“ stehen an Schwerpunktstandorten der Integrationsfachdienste speziell qualifizierte und gebärdensprachkompetente Berater zur Verfügung. Diese beraten und unterstützen z. B. bei Problemen, die sich am Arbeitsplatz auswirken, bei Veränderungen im Arbeitsumfeld, Konflikten am Arbeitsplatz und in akuten Krisensituationen.

Kurse 

Das Integrationsamt veranstaltet Kurse für berufstätige Gehörlose und ihre hörenden Arbeitskolleginnen und -kollegen. Beide Seiten entwickeln dabei mehr Verständnis füreinander und lernen, sich im Arbeitsalltag besser zu verständigen. 

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre regionale Fachkraft für Menschen mit Hörbehinderung im Beruf.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Wenn Sie einen Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher benötigen, reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Beim ersten Antrag:

    Die folgenden Unterlagen enthalten besonders schutzwürdige Daten und sollten - falls der Antrag durch den Arbeitgeber gestellt wird - vom schwerbehinderten Menschen direkt an uns gesendet werden. Der schwerbehinderte Mensch kann die Unterlagen aber auch in einem verschlossenen Umschlag an den Arbeitgeber zur Weiterleitung an uns aushändigen.

    • Formular: Persönliche Angaben (Anlage P) 
    • Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes oder
    • des Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit (nur bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40)

    Bei weiteren Anträgen:

    • Angaben über Anlass, Datum und Uhrzeit sowie Ort des Dolmetschereinsatzes 

    Wenn Sie eine technische Hilfe benötigen, reichen Sie beim Integrationsamt bitte auch noch ein: 

    • Kostenvoranschlag der beantragten Maßnahme

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Das Integrationsamt sagt die Kostenübernahme entweder für einzelne Einsätze oder - bei regelmäßigen Dolmetschereinsätzen - für einen Jahresbedarf zu. Der schwerbehinderte Mensch oder sein Arbeitgeber bzw. seine Arbeitgeberin beauftragen den Dolmetscher und rechnen mit dem Integrationsamt wie vereinbart (einzeln oder zu bestimmten Terminen) ab.

    Für technische Hilfen zahlt das Integrationsamt Zuschüsse. Die notwendigen Hilfen beschaffen der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bzw. der schwerbehinderte Mensch selbst. Das Integrationsamt zahlt nach Vorlage der Rechnung den bewilligten Geldbetrag.

Fallbeispiel

Wolfgang Bockemühl mit einer Gebärdendolmetscherin

Mit gutem Willen geht alles

Wolfgang Bockemühl (hier im Bild), Elke Batz und Renata Lodej sind hörbehindert und arbeiten seit vielen Jahren in der Verbandshauptkasse des LWV in Kassel. Die Unterstützung von Gebärdensprachdolmetschern benötigen sie regelmäßig bei Mitarbeiterversammlungen, Besprechungen und immer dann, wenn sich Arbeitsabläufe verändern.

Ansprechpartner

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