Integrationsfachdienst (IFD)
Integrationsfachdienst (IFD)
Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber
Erwerbstätig zu sein ermöglicht schwerbehinderten Menschen, wirtschaftlich unabhängig und selbstständig zu leben. Ein Arbeitsplatz ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Gleichzeitig ist es für viele schwerbehinderte Menschen schwierig, einen Arbeitsplatz auf Dauer zu behalten. Sie sind, noch stärker als andere, von wachsenden Leistungsanforderungen betroffen.
In den Integrationsfachdiensten stehen professionelle Berater mit Fachkompetenzen bei allen Fragen zum Thema Behinderung und Arbeitsleben zur Verfügung. Die Berater des Integrationsfachdienstes beraten, vermitteln und unterstützen schwerbehinderte Menschen, deren Arbeitgeber und betriebliche Integrationsteams (z.B. Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat). Aufgabe der Integrationsfachdienste ist die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern. Integrationsfachdienste handeln interessensneutral. Ihr Ziel ist es tragfähige und individuelle Lösungen mit allen Beteiligten zu finden.
Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes und/sowie der Rehaträger.
Service für Beschäftigte
Die IFD informieren, beraten und unterstützen bei
- gesundheits- und behinderungsbezogenen Problemen, die sich am Arbeitsplatz auswirken
- Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetriebliche Umsetzung
- akuten Krisensituationen
- Konflikten am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen
- Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit
- Fragen der beruflichen Weiterentwicklung.
Für hörbehinderte Menschen gibt es an Schwerpunkstandorten speziell qualifizierte Berater, die auch gebärdensprachkompetent sind.
Service für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
Die IFD informieren, beraten und unterstützen bei
- Fragen im Umgang mit Behinderungen und des behinderungsgerechten Arbeitsplatzeinsatzes
- Begleitung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung
- Fragen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
- Entwicklung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Zusammenhang mit Behinderungen
- Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen.
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Sind die Voraussetzungen erfüllt?
Sind die Voraussetzungen erfüllt?
Eine Beratung oder Begleitung ist nur möglich, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen.
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Kontakt
Kontakt
Schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie betriebliche Integrationsteams können sich direkt an den Integrationsfachdienst in ihrer Region wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
Weiter informieren & nachlesen
- Integrationsfachdienst (Faltblatt)
- Liste der Integrationsfachdienste
- Bericht "Ich hatte endlich keine Angst mehr" aus Frankfurter Neue Presse 30.01.2023
- Bericht "Ein Tag ohne Überraschungen" aus LWVkonkret 04.2021
- Bericht "Ach könnte man fliegen" aus LWVkonkret 01.2018
- Erklärfilm "Leistungen der IFD an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber"
- Erklärfilm "Unterstützungsangebot für hessische Arbeitgeber"