Hessisches Perspektivprogramm

Hessisches Perspektivprogramm

Das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) bietet Arbeitgebern zusätzliche finanzielle Anreize, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Für besonders Benachteiligte

Von dem Programm sollen schwerbehinderte Menschen profitieren, die am Arbeitsmarkt stark benachteiligt sind. Dazu gehören vor allem:

  • Schwerbehinderte Menschen, die nach gesetzlicher Definition „besonders betroffen“ sind, zum Beispiel geistig oder seelisch behinderte Menschen
  • Langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen
  • Ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX
  • Schwerbehinderte Menschen, die älter als 45 Jahre sind
  • Schwerbehinderte Schulabgänger mit Unterstützungsbedarf
  • junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit in dem ersten Arbeitsmarkt und
  • Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an dem Projekt Berufliche Orientierung Inklusion Hessen (BOM) teilgenommen haben.

Zuschüsse, Prämien & Co.

Neben einer individuellen Unterstützung in der Anbahnungsphase eines Beschäftigungsverhältnisses setzt das Programm vor allem auf finanzielle Förderung. Zuschüsse oder Prämien gibt es für Praktika, Probebeschäftigungen, Ausbildungen und Einstellungen. Auch Inklusionsabteilungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen können gefördert werden.

Arbeitgeber, die erstmals mit den zuständigen Interessenvertretungen eine Inklusionsvereinbarung abschließen, erhalten eine Prämie.

Ein Teil der Programmgelder steht für eine freie Projektförderung zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag für mehr Beschäftigung schwerbehinderter Menschen leisten. Eine Übersicht der geförderten Projekte finden Sie unter Weitere Informationen.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn

    • Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen,  
    • der Haupt(wohn)sitz des schwerbehinderten Menschen und des Unternehmens in Hessen liegt,
    • tariflich oder ortsüblich entlohnt wird und
    • die Arbeitszeit mindestens 18 Stunden pro Woche beträgt, bei Praktika sind Ausnahmen möglich
    • die Antragstellung vor dem Beschäftigungsbeginn erfolgt. In Ausnahmefällen ist eine verspätete Antragstellung bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Beschäftigungsbeginn möglich.
  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an die Öffnet internen Link in aktuellem Fensterzuständigen Ansprechpartner des Integrationsamtes wenden.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    • Praktikum: einmalige Prämie in Höhe von 1.000 Euro
    • Probebeschäftigung: 1.000 Euro monatlich, bis zu sechs Monate
    • Ausbildungsprämie: bis zu 10.000 Euro
    • Einstellungsprämie: bis zu 9.000 Euro

    Weitere Zusatzprämien von bis zu 4.000 € können gezahlt werden für ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen, Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung, junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach dem Besuch der Schule (zum Beispiel Förderschule) sowie Teilnehmende am Modellprojekt (BOM).

    • erstmaliger Abschluss einer Inklusionsvereinbarung: 2.000 Euro

Fallbeispiel

Dennis Schoormann beim Arbeiten

Fast wie ein neues Leben

Das Förderprogramm HePAS hat Dennis Schoormann eine neue Chance eröffnet. Im Rewe-Markt in Hofgeismar hat er als Verkäufer einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Das ermöglicht dem jungen Mann ein selbstbestimmtes Leben.