Aktuelles

Aktuelles

Änderungen ab 01.01.2018

Paragraphen des SGB IX neu nummeriert


Ein Männchen hält ein Ausrufezeichen

Ab 01.01.2018 ändert sich die Paragraphenfolge im Schwerbehindertenrecht (Foto: Fotolia)

19.12.2017

Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sorgt dafür, dass das Schwerbehindertenrecht, bisher geregelt im 2. Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) Neuntes Buch (IX), ab dem Jahreswechsel neuer Teil 3 wird.

Die meisten Paragraphen verschieben sich daher um 83 Nummern: Aus dem § 102 SGB IX (Aufgaben des Integrationsamtes) wird z. B. § 185 SGB IX. Am Kern des Kündigungsschutzes oder der Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben ändert sich allerdings nichts.

Sollten Sie innerhalb unserer Homepage Informationen sammeln, beachten Sie bitte, dass die Verlinkungen zur Webseite "Gesetze-im-Internet.de" während einer Übergangszeit noch zur alten Rechtsgrundlage führen werden. Dies ist technisch leider nicht anders möglich. Das Redaktionsteam des LWV Hessen Integrationsamtes wird nach dem Jahreswechsel schnellstmöglich den aktuellen Stand herstellen.


< Vorige Nachricht