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BTHG-Änderungen eingearbeitet

Aktuelles SGB IX jetzt online abrufbar


Das aktuelle SGB IX ist nun auf der Website www.Gesetze-im-Internet.de online abrufbar. (Foto: Fotolia)

Das aktuelle SGB IX ist nun auf der Website www.Gesetze-im-Internet.de online abrufbar. (Foto: Fotolia)

30.03.2017

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ändert in einigen Teilen das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Änderungen in das SGB IX eingearbeitet. Der Gesetzestext in der derzeit gültigen Fassung kann online auf der Website Gesetze-im-Internet abgerufen und ausgedruckt werden.

Dieser Service kommt insbesondere betrieblichen Interessenvertreter zugute. Für sie ist es wichtig, immer auf dem aktuellen Rechtsstand zu sein, um kompetent Auskunft geben zu können.


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