Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz

Einige Menschen sind wegen ihrer Behinderung im Berufsalltag darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte Handgriffe übernehmen. Sie brauchen eine Arbeitsassistenz.

Die Assistenzkraft übernimmt aber nur Unterstützungsarbeiten auf ihre Anweisung hin. Das Fachwissen müssen die schwerbehinderten Menschen selbst mitbringen. Die Hauptaufgaben des Berufes werden von ihnen erledigt. Im Rahmen der verfügbaren Mittel besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass die Kosten einer Arbeitsassistenz übernommen werden. Auch Selbstständige können Arbeitsassistenz erhalten.

Eine Arbeitsassistenz organisieren 

Schwerbehinderte Menschen beschaffen sich ihre Arbeitsassistenz selbst. Sie entscheiden, wann und welche Hilfe sie brauchen. Eine Assistenzkraft benötigt keine besondere Ausbildung.

Es gibt zwei Wege, eine Arbeitsassistenz zu organisieren:

  • Sie stellen die Assistenzkraft selbst ein und werden ihr Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin mit allen Rechten und Pflichten (Arbeitgebermodell).  
  • Sie beauftragen einen Anbieter von Assistenzdienstleistungen (Dienstleistungsmodell).

Wer übernimmt die Kosten?

Bei einem neuen Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Menschen ist meist die Agentur für Arbeit zuständig, bei einem schon bestehenden Arbeitsverhältnis das Integrationsamt.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn

    • Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen,  
    • alle anderen Hilfen ausgeschöpft wurden, zum Beispiel durch eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, 
    • die Unterstützung am Arbeitsplatz regelmäßig benötigt wird und
    • der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einer Arbeitsassistenz zustimmt.
  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Das Integrationsamt prüft, wie viel Unterstützung benötigt wird. Für die Arbeitsassistenz wird ein monatlicher Geldbetrag gezahlt.

    Die Kosten der Arbeitsassistenz sind anhand von Belegen nachzuweisen. Sind die tatsächlichen Ausgaben geringer als die ausgezahlten Mittel, sind die zu viel gezahlten Beträge zu erstatten bzw. werden mit künftigen Zahlungen verrechnet.

Fallbeispiel

Julia Steinbach mit ihrer Arbeitsassistentin Eva Janek

Arbeitsassistentin "ist meine rechte Hand"

Eva Janek (rechts) ist die Arbeitsassistentin von Julia Steinbach. Was diese aufgrund ihrer Behinderung nicht kann, nimmt Eva Janek ihr ab: Sie bringt die Post, besorgt Materialien und holt Akten, die sie so vorbereitet, dass Julia Steinbach sie bearbeiten kann.

Ansprechpartner

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