Förderung von Ausbildung

Förderung von Ausbildung

Behinderte junge Menschen haben es schwer, nach der Schule auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ihre Ausbildung in einem Betrieb wird deshalb besonders gefördert. Erster Ansprechpartner ist hier die Agentur für Arbeit. Das Integrationsamt kann die ausbildenden Betriebe mit zusätzlichen Leistungen unterstützen.

Neuschaffung eines Ausbildungsplatzes

Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen neuen, zusätzlichen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Menschen einrichten möchten, können Sie vom Integrationsamt Investitionshilfen erhalten.

Zuschüsse zu Kammergebühren für Kleinbetriebe

Betriebe mit weniger als 20 Arbeitsplätzen, die besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen ausbilden, können Zuschüsse zu den Ausbildungsgebühren der Industrie- und Handelskammern bzw. der Handwerkskammern erhalten. Zum Beispiel für Abschluss- und Eintragungsgebühren, Prüfungsgebühren, Betreuungsgebühren und Kosten für überbetriebliche Ausbildungsabschnitte.

Prämien und Zuschüsse zu Ausbildungskosten

Die Agentur für Arbeit kann behinderte junge Menschen für die Zeit der Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gleichstellen, auch wenn der Grad der Behinderung (GdB) weniger als 30 beträgt. Bei diesen und allen schwerbehinderten Auszubildenden beteiligt sich das Integrationsamt mit Prämien und pauschalierten Zuschüssen an den Personalkosten der Ausbilder, an Kosten für Lehr- und Lernmaterial, für Berufs- und Schutzkleidung oder für die Ausbildungsverwaltung.  Der pauschale Zuschuss  beträgt pro Ausbildungsjahr bis zu 3.000 Euro. Die Prämie beträgt insgesamt bis zu 4.000 Euro.

Prämien aus dem Hessischen Perspektivprogramm HePAS

Arbeitgeber, die jungen schwerbehinderten Menschen eine betriebliche Berufsausbildung ermöglichen können eine Prämie erhalten. Näheres finden Sie auf der Seite Öffnet internen Link in aktuellem FensterHessisches Perspektivprogramm

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn

    • Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen und  
    • es sich um eine anerkannte Berufsausbildung oder um ein Beamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst handelt.
  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Von Ihrem Mitarbeiter benötigen wir:

    Diese Unterlagen enthalten besonders schutzwürdige Daten und sollten durch Ihren Mitarbeiter direkt an uns gesendet werden. Der Mitarbeiter kann Ihnen die Unterlagen aber auch in einem verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an uns aushändigen.

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    • Zuschüsse zu Kammergebühren für Kleinbetriebe: Die Kosten für die Gebühren der Ausbildung werden nach Vorlage der Nachweise erstattet.
    • Zuschüsse zu Ausbildungskosten: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt jeweils zu Beginn des Ausbildungsjahres. Der erste Teilbetrag über bis zu 3.000 Euro  wird frühestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn gezahlt.   
    • Prämie: Die Auszahlung der Prämie erfolgt in zwei Teilbeträgen bis zu je 2.000 Euro. Der erste Teilbetrag wird frühestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn ausgezahlt, der zweite nach Übersendung eines Nachweises über die bestandene Abschlussprüfung.
Ansprechpartner

Ihr Kontakt zu uns

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