Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026

Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026

Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026 finden in zahlreichen Betrieben und Dienststellen in Hessen wieder die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) und deren Stellvertretungen statt.

Ihr Engagement und Ihre Stimme zählen!

Die Schwerbehindertenvertretung stellt sicher, dass die Belange schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen aktiv gehört und ihre Rechte gewahrt werden. Ob bei der Gestaltung leidensgerechter Arbeitsplätze oder im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) – die Vertrauenspersonen sind unverzichtbare Brückenbauer zwischen Menschen mit Behinderungen und Arbeitgebern.

Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die sich bereits im Wahlvorstand engagieren oder für das Ehrenamt kandidieren. Ihr Einsatz trägt maßgeblich dazu bei, die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung in Hessen gerechter und inklusiver zu gestalten!

Unterstützung durch das Integrationsamt und die BIH

Damit die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl reibungslos gelingen, stehen das LWV Hessen Integrationsamt und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) an Ihrer Seite.  Wir bieten Wahlvorständen, Wahlleitungen und allen Beteiligten ein umfassendes Paket an praxisnahen Arbeitshilfen an:

  • Publikationen - detaillierte Informationen zu den Wahlverfahren in der Wahlbroschüre
  • Vordrucke und Formulare - Dokumente zum direkten Download und Einsatz in der Praxis
  • Erklärvideos - die wichtigsten Informationen anschaulich und verständlich zusammengefasst

Auf der BIH-Themenseite "Wahl der Schwerbehindertenvertretung" finden Sie einen umfassenden Überblick über alle Arbeitshilfen. 

  • Wer kann eine SBV wählen?

    Wer kann eine SBV wählen?

    Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

    • Die Grundvoraussetzung: Die SBV-Wahl kann initiiert werden, wenn mindestens 5 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellt behinderte Menschen beschäftigt sind.
    • Zusammenlegung: Bei weniger als 5 schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten können Betriebe oder gleichstufige Dienststellen des gleichen Arbeitgebers für die Wahl zusammengefasst werden, sofern sie räumlich nahe beieinander liegen. 
      Über die Zusammenlegung entscheidet der Arbeitgeber in Absprache mit dem Integrationsamt.

    Die Wahl zur SBV ist weit mehr als ein formaler Akt – sie ist das Herzstück der gelebten Inklusion und Mitbestimmung vom Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.
     

  • Das richtige Wahlverfahren finden

    Das richtige Wahlverfahren finden

    Sie sind sich unsicher, welches Wahlverfahren für Ihren Betrieb oder Dienststelle das richtige ist?
    Der interaktive SBV-Wahlwegweiser führt Sie zuverlässig zum richtigen Verfahren und unterstützt dabei, alle gesetzlichen Fristen einzuhalten.

  • Wissen vertiefen mit der BIH-Akademie

    Wissen vertiefen mit der BIH-Akademie

    Bereiten Sie sich optimal auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung vor. In der BIH-Akademie stehen Ihnen drei praxisnahe und interaktive Selbstlernkurse zur Verfügung. Hier können Sie flexibel und im eigenen Tempo Ihr Wissen vertiefen - von den Grundlagen bis hin zu speziellen Details des vereinfachten und förmlichen Wahlverfahrens. 

  • Kursangebot in Hessen

    Kursangebot in Hessen

    Das LWV Hessen Integrationsamt unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Wahl Ihrer Schwerbehindertenvertretung. In diesem Jahr bieten unsere Expertinnen und Experten zehn Kurse zum Thema “Wahl der Schwerbehindertenvertretung” an. In den Kursen vermitteln wir Ihnen alles Wissenswerte für eine erfolgreiche Wahl.

    Wählen Sie das Format, das am besten in Ihren Arbeitsalltag passt: Besuchen Sie unsere Präsenzveranstaltungen vor Ort oder unsere Online-Veranstaltungen. Finden Sie jetzt den passenden Termin und starten Sie bestens informiert durch! Hier finden Sie alle Termine und Details zur Anmeldung.

  • Ansprechpartner in Hessen

    Ansprechpartner in Hessen

    Unsere Expertinnen und Experten zum Thema Wahl der SBV stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um individuelle Fragen zu beantworten.

    Standort Kassel

    Andreas Kathöwer
    Telefon 0561 1004 - 2914
    E-Mail andreas.kathoewer@lwv-hessen.de

    Tanja Meyer-Hermann
    Telefon 0561 1004 - 2417
    E-Mail tanja.meyer-hermann@lwv-hessen.de

    Diana Laga
    Telefon 0561 1004 - 2905
    E-Mail diana.laga@lwv-hessen.de

    Nils Görner
    Telefon 0561 1004 - 2334
    E-Mail nils.goerner@lwv-hessen.de


    Standort Darmstadt

    Thorsten Graff
    Telefon 06151 801 - 269
    E-Mail thorsten.graff@lwv-hessen.de

    Sascha Arnold
    Telefon 06151 801 - 125 
    E-Mail sascha.arnold@lwv-hessen.de


    Standort Wiesbaden

    Thomas Lambert
    Telefon 0611 156 - 121
    E-Mail thomas.lambert@lwv-hessen.de

    Oliver Kurs
    Telefon 0611 156 - 257
    E-Mail oliver.kurs@lwv-hessen.de

Mockumentary-Video

Humor mit Haltung

Das Video der BIH verbindet Büroalltag mit einer klaren Botschaft. Wir möchten engagierte Kolleginnen und Kollegen dazu ermutigen, sich zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) aufstellen zu lassen. Mitgestalten statt nur zuschauen. Verantwortung übernehmen. Gemeinsam etwas bewegen. Das Youtube-Video finden Sie unter dem folgenden Link.

Ansprechpartner

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