Willkommen beim Integrations-Amt Hessen
Willkommen beim Integrations-Amt Hessen
LWV Integrationsamt Hessen in Leichter Sprache
Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben.
Es werden wichtige Fragen
in Leichter Sprache beantwortet.
Zum Beispiel:
- Was ist das Integrations-Amt?
Und was macht es? - Wer ist der Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen?
- Wo ist das Integrations-Amt in Hessen?
- Wen unterstützt das Integrations-Amt?
- Was tun, wenn es bei der Arbeit schwierig ist?
- Was tun bei Kündigung?
- Woher kommt das Geld für die Hilfe?
- Wo gibt es Infos?
Was ist das Integrations-Amt Hessen?
Und was macht es?
Das Integrations-Amt Hessen
ist ein Amt beim LWV Hessen.
Es unterstützt behinderte Menschen wenn es um Arbeit geht.
Und es unterstützt Arbeit-Geber.
Wer ist der LWV Hessen?
LWV Hessen ist die Abkürzung für
Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen.
Der Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen
ist ein großes Amt.
Wo ist das Integrations-Amt in Hessen?
Es ist
- in Kassel.
- in Wiesbaden.
- in Darmstadt.
Wen unterstützt das Integrations-Amt?
Es werden behinderte Menschen unterstützt,
die einen Ausweis für die Behinderung haben.
Er heißt in schwerer Sprache
Schwer-Behinderten-Ausweis.
Ein Ausweis muss beim
Amt für Versorgung und Soziales beantragt werden.
Das Amt schickt dann einen Brief.
In dem Brief steht
wie schwer die Behinderung ist.
Das heißt in schwerer Sprache:
Grad der Behinderung.
Die Abkürzung ist GdB.
Wenn im Brief steht,
der GdB ist 50 oder mehr,
bekommt man einen Ausweis.
Wenn der GdB nur 30 oder 40 ist,
bekommt man keinen Ausweis.
Dann kann man an die
Agentur für Arbeit schreiben.
Und sagen, man will den gleichen Ausweis
wie die Menschen mit GdB 50.
Weil man zum Bespiel Angst hat,
den Arbeitsplatz zu verlieren.
In schwerer Sprache heißt das
Gleich-Stellung.
Die Agentur für Arbeit schreibt,
ob das geht.
Wenn es geht,
dann hilft das Integrations-Amt.
Wenn es nicht geht,
dann hilft das Integrations-Amt nicht.
Was tun,
wenn es bei der Arbeit schwierig ist?
Behinderte Menschen haben das gleiche Recht auf Arbeit
wie nicht behinderte Menschen.
Einige behinderte Menschen
brauchen Unterstützung bei der Arbeit.
Dann kann der Chef
das Integrations-Amt fragen.
Das Integrations-Amt hat Fach-Leute.
Sie arbeiten in einem Fach-Dienst.
Er heißt in schwerer Sprache:
Technischer Beratungs-Dienst.
Die Fach-Leute kennen sich gut aus.
Sie schauen den Arbeits-Platz an.
Sie überlegen mit dem behinderten Menschen
und dem Arbeit-Geber,
wie die Arbeit besser geht.
Und wie die Arbeit leichter geht.
Manchmal muss der Arbeitsplatz umgebaut werden.
Zum Beispiel:
Für einen behinderten Menschen
ist etwas zu schwer zum Heben.
Dann braucht er
- eine Maschine zum Heben.
- Oder einen Kollegen,
der beim Heben hilft.
Das Geld dafür bekommt der Arbeit-Geber
vom Integrations-Amt.
Manchmal bezahlt das Integrations-Amt alles.
Manchmal nur einen Teil.
Was tun bei Kündigung?
Der Arbeit-Geber will einem behinderten Menschen kündigen,
weil es Probleme mit der Arbeit gibt.
Zum Beispiel:
Ein behinderter Mensch arbeitet schlecht.
Vorher muss der Arbeit-Geber
das Integrations-Amt fragen,
ob er den behinderten Menschen kündigen darf.
Das Integrations-Amt überlegt,
wie es das Problem lösen kann,
damit der Arbeit-Geber zufrieden ist.
- Es bietet Hilfen an, damit die Arbeit besser wird.
- Es kennt jemanden, der dabei helfen kann.
- Es gibt dem Arbeit-Geber Geld zum Ausgleich für die schlechte Arbeit. In schwerer Sprache heißt das
Lohnkosten-Zuschuss
Das Integrations-Amt findet eine Lösung.
Der Arbeit-Geber ist zufrieden.
Dem behinderten Menschen
wird nicht gekündigt.
Das Integrations-Amt findet keine Lösung.
Der Arbeit-Geber darf
dem behinderten Menschen kündigen.
Woher kommt das Geld für die Unterstützung?
In Deutschland gibt es ein Gesetz.
Das sagt:
Alle großen Betriebe müssen
behinderte Menschen einstellen.
Und wenn sie das nicht tun,
müssen die Betriebe Geld bezahlen.
Das heißt in schwerer Sprache:
Sie zahlen Ausgleichs-Abgabe.
Dieses Geld nimmt das Integrations-Amt,
um behinderten Menschen zu helfen,
einen guten Arbeitsplatz zu finden.
Wo gibt es Infos?
Wenn Sie Fragen haben,
dann rufen Sie das Integrations-Amt beim LWV Hessen an:
0561 1004 - 0
Oder schreiben Sie ein E-Mail an:
kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de