Hinweise
Hinweise
Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengetragen, um Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen.
Hinweise
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Ansprechpartnerin für Anmeldungen
Ansprechpartnerin für Anmeldungen
Patricia Most
Tel 0561 1004 4131
E-Mail schulung-integrationsamt@lwv-hessen.de
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Wer hat Anspruch?
Wer hat Anspruch?
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge zu befreien, sofern diese Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.Diese Voraussetzung ist bei den Kursangeboten des Integrationsamtes gegeben.
Das gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied und die weiteren Stellvertreter, die zu bestimmten Aufgaben im Sinne des § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX herangezogen werden.
Entsprechendes gilt im Übrigen für
- Betriebsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes
- Personalratsmitglieder gemäß § 40 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes - Hessen - und gemäß § 54 des Bundespersonalvertretungsgesetzes
- Mitglieder der Mitarbeitervertretung gemäß § 16 Abs.1 der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung und gemäß § 19 Abs. 3 des Kirchengesetzes über die Mitarbeitendenvertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland
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Wie melde ich mich an?
Wie melde ich mich an?
Online-Formular
Nutzen Sie für Ihre Anmeldung unser Online-Formular.
Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig zu den einzelnen Kursen an.
Mehrtägige Veranstaltungen
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist mit Ihrer Anmeldung grundsätzlich eine Zimmerreservierung vorgesehen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob für Sie ein Einzelzimmer reserviert werden soll oder ob Sie nicht übernachten werden.
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Hinweise für hörbehinderte Menschen
Hinweise für hörbehinderte Menschen
Bei Bedarf kann für jede Veranstaltung ein Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher hinzugezogen werden. Die Kosten hierfür übernimmt das Integrationsamt.
Bitte teilen Sie uns Ihren Bedarf bereits auf Ihrer Anmeldung mit.
Eine Übertragungsanlage für hörbehinderte Menschen (mit Hörgeräten) kann zur Verfügung gestellt werden (soweit vorhanden, bitte den Audio-Schuh mitbringen).
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Hinweise für sehbehinderte und blinde Menschen
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Wie erfahre ich, ob ich teilnehmen kann?
Wie erfahre ich, ob ich teilnehmen kann?
Eingangsbestätigung
Nach Absenden des Online-Formulars erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit einem Bestätigungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte bestätigen Sie diesen Link, damit Ihre Anmeldung dem Integrationsamt zugesendet werden kann. Nach Bestätigung des Links erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Anmeldebestätigung
Im nächsten Schritt erhalten Sie innerhalb einer Woche eine Anmeldebestätigung ebenfalls per E-Mail durch das Integrationsamt. Geben Sie deshalb bei Ihrer Anmeldung stets Ihre aktuelle E-Mail-Adresse an.
Sollte der gewünschte Kurs ausgebucht sein, merken wir Sie für den angegebenen Ersatzkurs vor. Hierüber werden Sie ebenfalls per E-Mail informiert. Ebenso, wenn der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden muss.
Sollten Sie keine Anmeldebestätigung erhalten, melden Sie sich bitte bei uns.
Einladungsschreiben
Sie erhalten - wenn Sie zu dem Kurs zugelassen wurden - ca. 5 Wochen vor Beginn des Kurses ein Einladungsschreiben mit weiteren Informationen, wie z. B. zur Zahlung der Kosten und zur Anreise zum Tagungsort.
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Wer trägt die Kosten?
Wer trägt die Kosten?
Bei den Veranstaltungen des Integrationsamtes handelt es sich um Schulungs- und Bildungsmaßnahmen nach § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX.
Präsenzkurse
Die Kosten für Präsenzkurse werden vom Arbeitgeber übernommen. Diese beinhalten eine Tagungspauschale (Verpflegungskosten) sowie Übernachtungskosten. Sollten Sie keine Übernachtung angegeben haben, fallen lediglich Kosten für die Tagungspauschale an. Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung.
Wichtig: Die Kosten sind am letzten Veranstaltungstag direkt an der Hotelrezeption zu begleichen und im Anschluss mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die vollständige Rechnungsadresse (ggf. mit Ansprechpartner) beim Hotel angeben.
Fahrtkosten sind bitte gesondert mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Sofern eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers beabsichtigt ist, wenden Sie sich rechtzeitig vor dem Kurstermin direkt an das jeweilige Tagungshaus.
Online-Veranstaltungen
Es entstehen keine Kosten.
Rechtliche Grundlagen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten der Veranstaltung sowie die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort zu übernehmen (§ 179 Abs. 8 SGB IX in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), für den Öffentlichen Dienst: § 44 Abs. 1 Satz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. § 42 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)). Eine Minderung des Arbeitsentgeltes bzw. der Dienstbezüge tritt nicht ein (§ 179 Abs. 4 SGB IX, § 39 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 40 Abs. 2 HPVG).
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Stornierung durch die Teilnehmenden
Stornierung durch die Teilnehmenden
Sollten Sie Ihre Teilnahme an einem Kurs absagen müssen, richten Sie Ihre Absage bitte per E-Mail an schulung-integrationsamt@lwv-hessen.de.
Im Falle einer kurzfristigen Absage können Kosten für die Stornierung entstehen.
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Stornierung durch das Integrationsamt
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Referenten des Integrationsamtes
Referenten des Integrationsamtes
Unsere Referenten sind seit mehreren Jahren in den Aufgabenfeldern des Integrationsamtes tätig, vorrangig in der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sowie dem Kündigungsschutz. Sie bieten eine praxisbezogene Aufbereitung der einzelnen Themen in unseren Kursen.
Schulungsteam Darmstadt
Bärbel Springmann (Schulungskoordination)
Sascha Arnold
Steffen Diemar
Anne Eilers
Thorsten Graff
Mayke Elsinghorst
Nicole Jolivet-Wagner
Monika FreitagsmüllerSchulungsteam Kassel
Bianca Schmidt (Schulungskoordination)
Andreas Kathöwer
Diana Laga
Christina Siebert
Luisa Selenka
Marie Schmittdiel
Wolfgang HolzkiSchulungsteam Wiesbaden
Farina Bartosch (Schulungskoordination)
Sandra Bisignano
Martina Ernst
Yvonne Franz
Oliver Kurs
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Externe Referenten
Externe Referenten
Laura Henke
Sozialberaterin
für das Integrationsamt tätig seit 2024
Christiane Knipp
Dipl.-Pädagogin, Systemische Beraterin, Zertifizierte Trainerin,
Leiterin des Integrationsfachdienstes Gießen/Wetzlar
für das Integrationsamt tätig seit 2015
Georg Sauer-Lochter
Dipl.-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge,
Leiter des Integrationsfachdienstes Kassel
für das Integrationsamt tätig seit 2011
Sonja Schneider-Blümchen
Trainerin/Coach und Erwachsenenbildnerin,
für das Integrationsamt tätig ab 2022
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Veranstaltungsorte
Veranstaltungsorte
Holiday-Inn Frankfurt/Neu-Isenburg
Wernher-von-Braun-Straße 12
63263 Neu-Isenburg
Telefon 06102 746 - 0
Hessen Hotelpark Hohenroda
Schwarzengrunder Straße 9
36284 Hohenroda
Telefon 06676 18 - 1
Das Tagungshaus bietet einen Shuttle-Service von den Bahnhöfen Fulda und Bad Hersfeld an. Bitte wenden Sie sich direkt an das Tagungshaus.
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Vitos gGmbH
Akazienweg 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 0
Johanniter Hotel
Hoch-Weiseler Weg 1a
35510 Butzbach-Nieder-Weisel
Telefon 06033 9170 - 900
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
Telefon 069 6706 - 100
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Inhouse-Schulungen
Inhouse-Schulungen
Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne auch für Inhouse-Schulungen zur Verfügung. Ihre Anfrage richten Sie bitte an schulung-integrationsamt@lwv-hessen.de.
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Informationen zum Datenschutz
Informationen zum Datenschutz
Unsere Teilnehmerverwaltung wird unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung durchgeführt. Ihre Anmeldung setzt daher Ihr Einverständnis mit der Speicherung Ihrer Anmeldedaten voraus.
Wenn Sie sich zu einem Kurs anmelden, werden ihr Name, der Kurs, den Sie besuchen möchten, Ihre Funktion, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mailadresse sowie der Name und die Adresse Ihres Arbeitgebers in unserer Teilnehmerverwaltung gespeichert. Die Daten werden nach zehn Jahren gelöscht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Artikel 6 f der Datenschutzgrundverordnung.
Aus der Datenbank erhalten die Referenten und das Tagungshotel eine Liste der Teilnehmenden mit Namen, Funktion sowie dem Namen Ihres Arbeitgebers.
Damit wir bzw. das Tagungshotel oder der Referent sich auf eventuell behinderungsbedingte Einschränkungen einstellen und die notwendigen Voraussetzungen für Ihre Teilnahme schaffen können, erfragen wir, ob Sie Hilfe benötigen. Diese Angaben sind freiwillig und werden nur dem Referenten und dem Tagungshotel bekanntgegeben.
Weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie auf der Seite Datenschutz im Integrationsamt.