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Hinweise

Hinweise

Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengetragen, um Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen.

Hinweise

  • Ansprechpartnerin für Anmeldungen

    Ansprechpartnerin für Anmeldungen

    Patricia Most

    Tel 0561 1004 4131
    E-Mail schulung-integrationsamt@lwv-hessen.de
     

  • Wer hat Anspruch?

    Wer hat Anspruch?

    Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
    für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge zu befreien, sofern diese Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. 

    Diese Voraussetzung ist bei den Kursangeboten des Integrationsamtes gegeben.

    Das gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied und die weiteren Stellvertreter, die zu bestimmten Aufgaben im Sinne des § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX herangezogen werden.

    Entsprechendes gilt im Übrigen für

    • Betriebsratsmitglieder gemäß § 37  Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes
    • Personalratsmitglieder gemäß § 40 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes - Hessen - und gemäß § 54 des Bundespersonalvertretungsgesetzes
    • Mitglieder der Mitarbeitervertretung gemäß § 16 Abs.1 der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung und gemäß § 19 Abs. 3 des Kirchengesetzes über die Mitarbeitendenvertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland

       
  • Wie melde ich mich an?

    Wie melde ich mich an?

    Online-Formular

    Nutzen Sie für Ihre Anmeldung unser Online-Formular.

    Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig zu den einzelnen Kursen an.

    Mehrtägige Veranstaltungen

    Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist mit Ihrer Anmeldung grundsätzlich eine Zimmerreservierung vorgesehen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob für Sie ein Einzelzimmer reserviert werden soll oder ob Sie nicht übernachten werden.
     

  • Hinweise für hörbehinderte Menschen

    Hinweise für hörbehinderte Menschen

    Bei Bedarf kann für jede Veranstaltung ein Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher hinzugezogen werden. Die Kosten hierfür übernimmt das Integrationsamt. 

    Bitte teilen Sie uns Ihren Bedarf bereits auf Ihrer Anmeldung mit.

    Eine Übertragungsanlage für hörbehinderte Menschen (mit Hörgeräten) kann zur Verfügung gestellt werden (soweit vorhanden, bitte den Audio-Schuh mitbringen). 
     

  • Hinweise für sehbehinderte und blinde Menschen

    Hinweise für sehbehinderte und blinde Menschen

    Das Integrationsamt kann Schulungsunterlagen vergrößert oder in elektronischer Form bereitstellen. 

    Bitte teilen Sie uns Ihren Bedarf bereits auf Ihrer Anmeldung mit.
     

  • Wie erfahre ich, ob ich teilnehmen kann?

    Wie erfahre ich, ob ich teilnehmen kann?

    Eingangsbestätigung

    Nach Absenden des Online-Formulars erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit einem Bestätigungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.  Bitte bestätigen Sie diesen Link, damit Ihre Anmeldung dem Integrationsamt zugesendet werden kann. Nach Bestätigung des Links erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

    Anmeldebestätigung

    Im nächsten Schritt erhalten Sie innerhalb einer Woche eine Anmeldebestätigung ebenfalls per E-Mail durch das Integrationsamt. Geben Sie deshalb bei Ihrer Anmeldung stets Ihre aktuelle E-Mail-Adresse an. 

    Sollte der gewünschte Kurs ausgebucht sein, merken wir Sie für den angegebenen Ersatzkurs vor. Hierüber werden Sie ebenfalls per E-Mail informiert. Ebenso, wenn der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden muss.

    Sollten Sie keine Anmeldebestätigung erhalten, melden Sie sich bitte bei uns. 

    Einladungsschreiben

    Sie erhalten - wenn Sie zu dem Kurs zugelassen wurden - ca. 5 Wochen vor Beginn des Kurses ein Einladungsschreiben mit weiteren Informationen, wie z. B. zur Zahlung der Kosten und zur Anreise zum Tagungsort.
     

  • Wer trägt die Kosten?

    Wer trägt die Kosten?

    Bei den Veranstaltungen des Integrationsamtes handelt es sich um Schulungs- und Bildungsmaßnahmen nach § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX. 

    Präsenzkurse

    Die Kosten für Präsenzkurse werden vom Arbeitgeber übernommen. Diese beinhalten eine Tagungspauschale (Verpflegungskosten) sowie Übernachtungskosten. Sollten Sie keine Übernachtung angegeben haben, fallen lediglich Kosten für die Tagungspauschale an. Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung.

    Wichtig: Die Kosten sind am letzten Veranstaltungstag direkt an der Hotelrezeption zu begleichen und im Anschluss mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die vollständige Rechnungsadresse (ggf. mit Ansprechpartner) beim Hotel angeben.

    Fahrtkosten sind bitte gesondert mit dem Arbeitgeber abzurechnen.

    Sofern eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers beabsichtigt ist, wenden Sie sich rechtzeitig vor dem Kurstermin direkt an das jeweilige Tagungshaus.

    Online-Veranstaltungen

    Es entstehen keine Kosten.

    Rechtliche Grundlagen

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten der Veranstaltung sowie die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort zu übernehmen (§ 179 Abs. 8 SGB IX in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), für den Öffentlichen Dienst: § 44 Abs. 1 Satz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. § 42 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)). Eine Minderung des Arbeitsentgeltes bzw. der Dienstbezüge tritt nicht ein (§ 179 Abs. 4 SGB IX, § 39 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 40 Abs. 2 HPVG).
     

  • Stornierung durch die Teilnehmenden

    Stornierung durch die Teilnehmenden

    Sollten Sie Ihre Teilnahme an einem Kurs absagen müssen, richten Sie Ihre Absage bitte per E-Mail an schulung-integrationsamt@lwv-hessen.de.

    Im Falle einer kurzfristigen Absage können Kosten für die Stornierung entstehen.
     

  • Stornierung durch das Integrationsamt

    Stornierung durch das Integrationsamt

    Sollten wir die für den Kurs erforderliche Mindestzahl an Teilnehmenden nicht erreichen, behalten wir uns vor, den Kurs auch kurzfristig abzusagen.
     

  • Referenten des Integrationsamtes

    Referenten des Integrationsamtes

    Unsere Referenten sind seit mehreren Jahren in den Aufgabenfeldern des Integrationsamtes tätig, vorrangig in der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sowie dem Kündigungsschutz. Sie bieten eine praxisbezogene Aufbereitung der einzelnen Themen in unseren Kursen. 

    Schulungsteam Darmstadt

    Bärbel Springmann (Schulungskoordination)
    Sascha Arnold
    Steffen Diemar
    Anne Eilers
    Thorsten Graff
    Mayke Elsinghorst
    Nicole Jolivet-Wagner
    Monika Freitagsmüller

    Schulungsteam Kassel

    Bianca Schmidt (Schulungskoordination)
    Andreas Kathöwer
    Diana Laga
    Christina Siebert
    Luisa Selenka
    Marie Schmittdiel
    Wolfgang Holzki

    Schulungsteam Wiesbaden

    Farina Bartosch (Schulungskoordination)
    Sandra Bisignano
    Martina Ernst
    Yvonne Franz
    Oliver Kurs
     

  • Externe Referenten

    Externe Referenten

    Laura Henke
    Sozialberaterin 
    für das Integrationsamt tätig seit 2024

    Christiane Knipp
    Dipl.-Pädagogin, Systemische Beraterin, Zertifizierte Trainerin,
    Leiterin des Integrationsfachdienstes Gießen/Wetzlar
    für das Integrationsamt tätig seit 2015

    Georg Sauer-Lochter
    Dipl.-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge,
    Leiter des Integrationsfachdienstes Kassel
    für das Integrationsamt tätig seit 2011

    Sonja Schneider-Blümchen
    Trainerin/Coach und Erwachsenenbildnerin,
    für das Integrationsamt tätig ab 2022
     

  • Veranstaltungsorte

    Veranstaltungsorte

    Holiday-Inn Frankfurt/Neu-Isenburg
    Wernher-von-Braun-Straße 12
    63263 Neu-Isenburg
    Telefon 06102 746 - 0

    Hessen Hotelpark Hohenroda
    Schwarzengrunder Straße 9
    36284 Hohenroda
    Telefon 06676 18 - 1

    Das Tagungshaus bietet einen Shuttle-Service von den Bahnhöfen Fulda und Bad Hersfeld an. Bitte wenden Sie sich direkt an das Tagungshaus.

    Landeswohlfahrtsverband Hessen
    Vitos gGmbH
    Akazienweg 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 0

    Johanniter Hotel
    Hoch-Weiseler Weg 1a
    35510 Butzbach-Nieder-Weisel
    Telefon 06033 9170 - 900

    Hoffmanns Höfe
    Heinrich-Hoffmann-Straße 3
    60528 Frankfurt am Main
    Telefon 069 6706 - 100
     

  • Inhouse-Schulungen

    Inhouse-Schulungen

    Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne auch für Inhouse-Schulungen zur Verfügung. Ihre Anfrage richten Sie bitte an schulung-integrationsamt@lwv-hessen.de.
     

  • Informationen zum Datenschutz

    Informationen zum Datenschutz

    Unsere Teilnehmerverwaltung wird unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung durchgeführt. Ihre Anmeldung setzt daher Ihr Einverständnis mit der Speicherung Ihrer Anmeldedaten voraus.

    Wenn Sie sich zu einem Kurs anmelden, werden ihr Name, der Kurs, den Sie besuchen möchten, Ihre Funktion, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mailadresse sowie der Name und die Adresse Ihres Arbeitgebers in unserer Teilnehmerverwaltung gespeichert. Die Daten werden nach zehn Jahren gelöscht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Artikel 6 f der Datenschutzgrundverordnung.

    Aus der Datenbank erhalten die Referenten und das Tagungshotel eine Liste der Teilnehmenden mit Namen, Funktion sowie dem Namen Ihres Arbeitgebers.

    Damit wir bzw. das Tagungshotel oder der Referent sich auf eventuell behinderungsbedingte Einschränkungen einstellen und die notwendigen Voraussetzungen für Ihre Teilnahme schaffen können, erfragen wir, ob Sie Hilfe benötigen. Diese Angaben sind freiwillig und werden nur dem Referenten und dem Tagungshotel bekanntgegeben.

    Weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie auf der Seite Datenschutz im Integrationsamt.