Aktuelles
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Broschüre informiert über Wahl der SBV
02.05.2022
Vom 1. Oktober bis 30. November 2022 wählen schwerbehinderte Menschen in allen Betrieben und Dienststellen ihre Interessenvertretung: die Schwerbehindertenvertretung (SBV), die sich aus der Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ein oder mehreren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern zusammensetzt.
Voraussetzung für die Wahl ist, dass im Betrieb/in der Dienststelle mindestens fünf schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Beschäftigte arbeiten. Eine Gleichstellung kann von der örtlichen Agentur für Arbeit ausgesprochen werden, wenn ein Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 vorliegt.
Bei weniger als fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten können für die Wahl Betriebe oder Dienststellen des gleichen Arbeitgebers zusammengefasst werden, wenn sie räumlich nahe beieinander liegen. Über eine Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber in Absprache mit dem Integrationsamt.
In der neu aufgelegten Borschüre ZB SPEZIAL SBV WAHL 2022 informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V. über:
- Einfaches und förmliches Wahlverfahren
- Alle wichtigen Wahlformulare
- Wahlkalender
Funktionsträger und Personen, die mit der Wahl der SBV beauftragt sind, können die Neuauflage ab sofort kostenfrei bestellen.
Interessierte, die dieses Amt nicht innehaben, können sich die Broschüre als Datei herunterladen.