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Inklusive Arbeitsplätze

LWV fördert NICK-
Lädchen in Büdingen


Außenansicht des NICK-Ladens

In der Büdinger Altstadt hat das Inklusionsunternehmen NICK gGmbH ein Lädchen mit gängige Marken des täglichen Bedarfs und Produkten regionaler Produzenten eröffnet. (Foto: Schottener Soziale Dienste gGmbH)

04.05.2022

Kassel/Büdingen (lwv): Mit rund 80.000 Euro fördert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen einen kleinen Laden für den alltäglichen Bedarf in Büdingen. Träger des Ladens ist das Inklusionsunternehmen NICK gGmbH. Die Förderung hat der LWV-Verwaltungsausschuss heute beschlossen. "Läden in kleinen Orten bieten generell abwechslungsreiche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen mitten in der Gesellschaft. In diesem Fall ist der Laden mit seinen regionalen Angeboten und Arbeitsmöglichkeiten für Werkstattbeschäftigte ein besonders lohnenswerter Inklusionsort", erklärt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.

Die NICK gGmbH wurde 2012 als Tochterunternehmen der Schottener Soziale Dienste gGmbH gegründet und ist seit 2016 als Inklusionsunternehmen anerkannt. Derzeit betreibt die NICK gGmbH neben dem Laden in Büdingen zwei tegut-Lebensmittellädchen in Schotten-Rainrod und Hungen-Villingen. Beide wurden ebenfalls investiv durch das LWV Hessen Integrationsamt gefördert. Von den derzeit 17 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind acht schwerbehindert. In allen drei Läden wird auch ausgebildet.

Wegen der positiven Erfahrungen mit den bestehenden Lädchen hat die NICK gGmbH das Angebot wahrgenommen, in der Büdinger Altstadt ein Ladenlokal zu übernehmen, das auch bislang als Lebensmittelladen genutzt wurde. Auf rund 300 Quadratmetern bietet der neue Laden bereits seit wenigen Monaten ein ganz besonderes Sortiment an: Durch eine Kooperation mit der Edeka-Tochter Food Service als Großhändler werden gängige Sorten und Marken angeboten. Zudem werden im Laden Produkte 20 regionaler Produzenten verkauft. Dazu gehören zum Beispiel ein regionaler Kaffeeröster und Metzger, aber auch die Tochterunternehmen Bäckerei und Pralinenland.de der Schottener Soziale Dienste gGmbH. Beide haben selbst inklusive Arbeitsplätze.
Außerdem gibt es im Laden einen Hermes-Shop.

Der Laden konnte bereits im November eröffnen, da der LWV zugestimmt hatte, dass bei finanzieller Vorleistung des Trägers vorzeitig mit dem Aufbau begonnen werden kann. Voraussetzung für die Förderung durch den LWV ist, dass dort zwei neue Vollzeitstellen für schwerbehinderte Menschen für rund sechs Jahre geschaffen worden sind. Wegen der Nähe zu den Schottener Werkstätten ist ebenfalls geplant, einige so genannte BiBs einzurichten. BiBs sind Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze, bei denen ein Werkstattbeschäftigter in einem regulären Betrieb arbeitet, aber an diesem Arbeitsplatz weiterhin durch die Werkstatt unterstützt wird. Sollten die Anforderungen noch zu hoch sein, kann der Beschäftigte problemlos in die Werkstatt zurückgehen. Die Kosten für Leistungen eines BiB finanziert der LWV Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.

Eine Mitarbeiterin will im Rahmen des so genannten Budgets für Arbeit beschäftigt werden. Das heißt, sie kommt von einem Werkstattarbeitsplatz und wird im Laden sozialversicherungspflichtig angestellt. Dafür erhält die NICK gGmbH dann einen Lohnkostenzuschuss vom LWV.

In die Finanzierung der investiven förderungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von rund 115.000 Euro fließen neben Mitteln des LWV Hessen Integrationsamtes Eigenmittel des Inklusionsunternehmens ein. Von den LWV-Zuschüssen werden vor allem Ladenausstattung wie Kühlschränke, Regale und Kassen, aber auch ein Kaffeevollautomat finanziert. Zudem erhält die NICK gGmbH seit Eröffnung über zwei Jahre eine monatliche Unterstützung von der Stadt Büdingen, weil sie den Regionalladen in der Altstadt betreibt.

Hintergrund

Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Inklusionsbetriebe unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sowie arbeitsbegleitend zu betreuen.


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