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Aktuelles

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Inklusionsbetrieb

Rund 89.800 Euro für die Saniplus GmbH


Gruppenfoto von der Bescheidübergabe

Bescheidübergabe (v.l.): Landrat Andreas Siebert, bdks-Vorstand Michael Conzelmann, LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler, Saniplus-Prokurist Andreas Rygol, Saniplus-Geschäftsführer Lars Dirksen und bdks-Vorstand Prof. Gerrit Jungk (Vorstand bdks) Foto: Claudia Lieberknecht

08.05.2025

 

Baunatal/Kassel (lwv): Einen Bewilligungsbescheid über rund 89.800 Euro hat LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler heute in Anwesenheit von Landrat Andreas Siebert an Lars Dirksen, Geschäftsführer der Saniplus Handicap Construct GmbH, sowie Michael Conzelmann und Prof. Gerrit Jungk, gemeinsamer Vorstand der bdks-Baunataler Diakonie Kassel, überreicht. Mit dem Geld fördert das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen den Umzug und die Modernisierung des Orthopädie- und Rehatechnik-Betriebes. So sollen das Inklusionsunternehmen und damit sieben Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen nachhaltig gesichert werden. „Saniplus ist ein besonders Unternehmen, denn hier sind Menschen mit Behinderungen für behinderte Menschen tätig“, so Susanne Simmler. „Sie bringen ein besonderes Know-how mit, wenn es um die Versorgung mit Hilfsmitteln geht.“

 

Saniplus wurde 1998 gegründet und im Januar 2003 als Inklusionsunternehmen im Bereich der Orthopädie- und Rehatechnik anerkannt. Saniplus ist ein Tochterunternehmen der bdks. Damals war ein Sanitätshaus angeschlossen, das im November 2024 aufgegeben wurde. Der Schwerpunkt der verbliebenen Orthopädie- und Rehatechnik liegt auf der Anpassung und Herstellung von Rollstühlen einschließlich Sonder- und Maßanfertigungen. Zudem versorgt das Inklusionsunternehmen Kinder mit individuell angepassten Hilfsmitteln und vermarktet außerdem ein „Antidekubitus-Sitzkissen“ – ein Eigenprodukt – bundesweit an Sanitätshäuser.

 

Konkurrenzdruck, erhöhte bürokratische Anforderungen der Krankenkassen sowie Preisvorgaben durch die Ausschreibungspraxis waren finanziell für die Saniplus nur schwer aufzufangen. Auch vor dem Hintergrund der Schließung des Sanitätshauses wurde ein Umzug von Fritzlar nach Baunatal in Räumlichkeiten der Baunataler Werkstätten zum Jahresbeginn 2025 organisiert. Der Umzug bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich: So reduzieren sich die Fixkosten durch geringere Miet- und Energiekosten, neue Kunden aus den Regionen Kassel und Baunatal können leichter erreicht werden und die Nähe zur WfbM ermöglicht zudem, niedrigschwellige Außenarbeitsplätze für Werkstattmitarbeiter anzubieten. Außerdem konnten mit dem Umzug Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt und damit die Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden. Derzeit arbeiten bei Saniplus 14 Beschäftigte, darunter sieben schwerbehinderte Menschen. Außerdem gibt es zwei BiB-Arbeitsplätze. „Wir freuen uns sehr, dass das Integrationsamt des LWV Hessen uns in diesem Umfang finanziell unterstützt“, sagt Lars Dirksen. „So ist ein Erhalt und der Ausbau von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auch weiterhin möglich.“

 

Landesweite Förderrichtlinien sehen eine finanzielle Förderung auch bei Modernisierung von Inklusionsunternehmen vor, um die Unternehmen für die Zukunft fit zu machen und die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen langfristig zu sichern. So finanziert das LWV Hessen Integrationsamt von der förderfähigen Gesamtsumme in Höhe von rund 128.300 Euro rund 89.800 Euro.

 

Gefördert wird unter anderem die Anschaffung von Containern, in denen die den Kunden leihweise überlassenen Hilfsmittel – beispielsweise Rollstühle – gereinigt und desinfiziert werden. Zudem fördert der LWV auch ein Schließsystem für eine sichere Zutrittskontrolle der Räume. Als eine weitere von mehreren Maßnahmen finanziert das LWV Hessen Integrationsamt eine Beschilderung des Orthopädie- und Rehatechnik-Betriebes, die wegen des weitläufigen Geländes an diesem Standort der Baunataler Diakonie notwendig ist.

 

Hintergrund: Inklusionsbetriebe

 

Inklusionsbetriebe wie die Saniplus GmbH sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.

 


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