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Modernisiertes Kinder-Catering

187.758 Euro sichern Jobs bei IFB Wiesbaden


Gruppenfoto von der Bescheidübergabe

Übergabe des Förderbescheids (v.l.): Marc Fischer (Geschäftsführer IFB Rhein-Main), Andrea Hausy (Inklusionsbeauftragte Landeshauptstadt Wiesbaden), Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler, Sebastian Wille (Abteilungsleiter Amaranth Kinder-Catering), Heiko Kretschmer (Prokurist IFB Job Wiesbaden gGmbH) Foto: IFB

09.03.2026

Wiesbaden/Kassel (lwv): Einen Bewilligungsbescheid über rund 187.758 Euro hat LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler jetzt an Marc Fischer, Geschäftsführer, Heiko Kretschmer, Prokurist, und Sebastian Wille, Küchenleiter bei der IFB Job Wiesbaden gGmbH (IFB Job), überreicht. Bei dem Termin waren Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und die Inklusionsbeauftragte der Landeshauptstadt, Andrea Hausy, anwesend und besichtigten mit Susanne Simmler die Produktionsküche des amaranth Kinder-Catering. Die Küche wurde mit dem Geld des Integrationsamtes des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen modernisiert, um so die Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen nachhaltig zu sichern. „Von der Förderung“, so Susanne Simmler, „profitieren die behinderten Mitarbeitenden sowie die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die als Kunden täglich frisch gekochtes Essen mit guten Zutaten bekommen. Es ist ein gesellschaftliches Anliegen, dass gerade Heranwachsende gesund ernährt werden. Im Haus konnte durch energetische Maßnahmen zudem der Energieverbrauch gesenkt werden. Wir setzen mit der Förderung also in vielerlei Hinsicht ein positives Signal. Insgesamt ist es toll zu sehen, wie das Inklusionsunternehmen IFB Job hier einen tollen Job macht und Dinge miteinander vorbildlich im Sinne der Teilhabe auf mehreren Ebenen verbindet.“

2006 wurde die GJG Gemeinnützige Job Wiesbaden GmbH als Inklusionsunternehmen anerkannt; zu Beginn dieses Jahres gab sich das Unternehmen den neuen Namen IFB (Inklusion, Förderung, Betreuung) Job Wiesbaden gGmbH. Die Tätigkeitsfelder des Unternehmens sind geblieben: Großküche (amaranth Kinder-Catering), Betriebs-Restaurant, Rollstuhl-Fahrdienst, Gebäudereinigung, hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Facility Management. Das Inklusionsunternehmen beschäftigt von insgesamt 79 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 34 Menschen mit Behinderung, davon 30 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen.

In der Großküche werden täglich rund 3.600 Essen in hausgemachter Qualität zubereitet. Um die Küche weiter konkurrenzfähig betreiben zu können und so die Arbeitsplätze dort zu sichern, mussten einige Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Mit den Maßnahmen konnten Hygiene-Anforderungen umgesetzt, die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden verbessert, die Produktionsabläufe in der Speisenherstellung optimiert und Energie eingespart werden. Dafür wurden mit den Fördermitteln des Integrationsamtes unter anderem die Belüftung verbessert, moderne energieärmere Kühlsysteme angeschafft sowie die Beleuchtung auf den neusten Standard umgestellt. Die Modernisierung konnte bereits erfolgen, weil das LWV Hessen Integrationsamt einem von der IFB Job beantragten vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko im vergangenen Jahr zugestimmt hatte.
„Ich freue mich, dass es durch die neue und moderne Küche gelingt, die Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu sichern. Wenn Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenarbeiten, entsteht ein Gewinn für alle. Inklusion ist ein Appell an uns alle. Es ist eine gemeinsame Aufgabe, Barrieren und Vorurteile konsequent in unserer Stadtgesellschaft abzubauen“, sagte Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.

Landesweite Förderrichtlinien sehen eine finanzielle Förderung bei Modernisierungen von Inklusionsunternehmen vor, um die Unternehmen für die Zukunft fit zu machen und die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen langfristig zu sichern. So finanziert das LWV Hessen Integrationsamt von der förderfähigen Gesamtsumme in Höhe von rund 268.226 Euro rund 70 Prozent, das sind rund 187.758 Euro.
„Die Förderung bedeutet für uns weit mehr als eine technische Modernisierung. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Vertrauens in unsere Arbeit. Dank der Unterstützung des LWV Hessen Integrationsamtes können wir unseren Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung ein sicheres, modernes und wertschätzendes Arbeitsumfeld bieten. Das motiviert uns jeden Tag, Inklusion mit Leben zu füllen und Menschen echte Perspektive zu geben,“ sagte Geschäftsführer Marc Fischer.

Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe

Inklusionsbetriebe wie die IFB Job Wiesbaden gGmbH sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.

Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.

Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.

Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.


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