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Pro Dokument fit für die Zukunft

Übergabe des Förderbescheids (v.l.): Mike Alband-Nau, Vorstandsvorsitzender der Sozialgruppe Kassel (SGK); Susanne Simmler, LWV-Landesdirektorin; Ilona Friedrich, Vorsitzende des Verwaltungsrats der SGK; Dirk Becker, SGK-Vorstand, Sebastian Keiling, Beschäftigter Pro Dokument; Dr. Norbert Wett, Stadtrat der Stadt Kassel; Regj Hisenaj, Geschäftsführer Pro Dokument; Bernd Köhler, Manuel Tepin und Ilmi Demiroski (im Rollstuhl) alle Beschäftigte der Pro Dokument gGmbH Foto: Stephan Zimmermann/Sozialgruppe Kassel)
15.04.2026
Kassel (lwv). Einen Bewilligungsbescheid über 270.652 Euro hat LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler jetzt an den Vorstandsvorsitzenden des Vereins Sozialgruppe Kassel e.V., Mike Alband-Nau, und an Vorstandsmitglied Dirk Becker übergeben. Mit dem Geld fördert das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen den Bau eines Serverraumes, dessen Hardware-Ausstattung und den Einbau einer Behinderten-Toilette für die gemeinnützige Pro Dokument GmbH in neuen Geschäftsräumen. Die Pro Dokument ist ein Inklusionsbetrieb mit 19 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unter ihnen 14 Menschen mit Behinderungen, der von der Sozialgruppe Kassel (SGK) getragen wird.
„Mit Digitalisierung und rechtssicherem Aufbewahren gescannter Dokumente hat sich Pro Dokument seit ihrer Gründung vor 24 Jahren erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt etabliert. Die Beschäftigten haben sich, ganz unabhängig von ihren Behinderungen, viel Know-how erarbeitet und sich professionalisiert“, sagte LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler anlässlich der Übergabe, zu der sie Kassels Stadtrat Dr. Norbert Wett begleitete. „Die Digitalisierung von Dokumenten ist schon jetzt ein zentrales Thema für Unternehmen und Behörden und ihre Bedeutung wächst weiter. Das Geschäftsmodell von Pro Dokument passt in die Zeit und hat Zukunft. Deshalb unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt die Modernisierung des Inklusionsbetriebes, um die Arbeitsplätze für die behinderten Beschäftigten nachhaltig zu sichern“, erklärte Susanne Simmler.
„Als Dezernent sowohl für Soziales als auch Digitalisierung begrüße ich die Förderung der Pro Dokument gGmbH“, so Stadtrat Dr. Norbert Wett. „Das Unternehmen zeigt, wie man diese häufig nicht zusammengedachten Bereiche miteinander verknüpft und behält neben dem Angebot einer zukunftsfähigen Dienstleistung auch den integrativen Effekt gemeinsamer Arbeit im Fokus.“
Rund 500.000 Dokumente, Zeichnungen, Pläne und ältere Datenträger digitalisiert Pro Dokument im Monat für viele Behörden und Unternehmen in der Region und nutzte dafür bislang schon entsprechende Digitalisierungs-Technologie. Diese muss jetzt noch moderner und leistungsfähiger werden, damit auch in Zukunft die Scan-Dienstleitungen sicher und datenschutzkonform angeboten werden können. „Dazu benötigen wir eine neue Server-Infrastruktur und eine Netzwerk-Technik, die eine zuverlässige und effiziente Datenübertragung und erweiterte Sicherheitsfeatures gewährleisten. Es geht ums Digitalisieren großer Datenmengen, die wir für unterschiedliche Kunden bereithalten“, sagte SGK-Vorstandsvorsitzender Mike Alband-Nau, der auch Geschäftsführer von Pro Dokument ist. Ein passender Serverraum wurde in den zurückliegenden Monaten gebaut und die Spezial-Software angeschafft. Auch eine behindertengerechte Toilette ist entstanden. Die Gelegenheit, die notwendigen Räumlichkeiten zu schaffen, bot sich durch den Umzug von Pro Dokument vom Standort der Kasseler Werkstatt in der Mündener Straße 45 in die Heinrich-Hertz-Str. 3 a, wo die Sozialgruppe Kassel ihre neue Geschäftsstelle hat.
Die Investition in die Modernisierung des Inklusionsbetriebes beläuft sich auf rund 386.000 Euro. 115.993 Euro trägt die Sozialgruppe Kassel selbst aus Eigenmitteln; rund 70 Prozent der Gesamtkosten – der Förderbescheid lautet auf 270.652 Euro – werden vom LWV Hessen Integrationsamt übernommen.
Informationen zur Pro Dokument gGmbH
Die Pro Dokument gGmbH ist eines der ältesten lnklusionsunternehmen in Hessen, das Dienstleistungen in den Bereichen Scannen und Dokumentenmanagement (DMS), digitale Dokumentenarchivierung und manuelle Datenerfassung erbringt. Das Unternehmen bietet Lösungen für die Digitalisierung, Archivierung und Verwaltung von vielfältigen Dokumenten für Behörden und Unternehmen an. Pro Dokument ist ein gemeinnütziges Tochterunternehmen der Sozialgruppe Kassel. Der Verein ist Träger verschiedener Sozialleistungen in der Stadt Kassel. Neben Leistungen der Eingliederungshilfe, die in der Kasseler Werkstatt erbracht werden, bietet die Sozialgruppe auch Leistungen als Betreiber von Pflege- oder Kindertageseinrichtungen an. Insgesamt beschäftigt der Träger 270 Personen, die Leistungen für über 800 Menschen in der Stadt Kassel erbringen.
Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe
Inklusionsbetriebe wie die Kasseler Pro Dokument gGmbH sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.
Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.
Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.
Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).
Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.