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117.721 Euro Förderung

Elektro-Gabelstapler sichert Arbeitsplatz


Gruppenfoto von der Bescheidübergabe

Übergabe des Förderbescheides (v.l.): Abteilungsleiter Maschinenfertigung und Splitting-Anlage Steven Janes, Landrätin Anita Schneider, LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler, Sicherheitsingenieur Christian Ferber, Geschäftsführerin Luisa Rinn, Mitarbeiter Paul Eisenkolb auf dem neuen Elektro-Gabelstapler, Betriebsleiter Werk Fernwald-Steinbach Dariusz Bujnicki, Marco Haus, Tobias Lückof, Oliver Tasch (alle drei Firma Richter Fördertechnik), Geschäftsführer Produktion Simeon Metz. (Foto: Rinn Beton)

23.01.2026

Fernwald/Kassel (lwv): Paul Eisenkolb ist voll des Lobes über sein neues Arbeitsgerät: einen Elektro-Gabelstapler mit einer vom Fahrgestell und vom Hubgerüst entkoppelten, damit gegen Stöße und Erschütterungen gedämpften Fahrerkabine, Rädern mit Luft-Bereifung und einem ergonomischen Fahrersitz. Mit dieser Ausstattung kann der an der Wirbelsäule erkrankte Mitarbeiter der Firma Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG seine Arbeit als Staplerfahrer im Betonwerk in Fernwald-Steinbach dauerhaft weiter ausüben. Die Anschaffung des Elektro-Gabelstaplers hat das LWV Hessen Integrationsamt mit 117.721 Euro unterstützt. Einen Bewilligungsbescheid über diese Fördersumme überreichte LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler jetzt in Gegenwart von Anita Schneider, Landrätin des Landkreises Gießen, an Luisa Rinn, Geschäftsführerin von Rinn Beton mit Sitz in Heuchelheim, und Christian Ferber, Sicherheitsingenieur und Mitglied der Geschäftsleitung.

„Die allermeisten Behinderungen bestehen nicht von Geburt an, sondern sind bei den Betroffenen erst in den Jahren ihrer Berufstätigkeit entstanden. Eine Schwerbehinderung kann jeden treffen. Und jeder Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen, der erhalten werden kann, zählt“, sagte Susanne Simmler. Förderinstrumente für eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes gebe es, wie in diesem Fall die „Begleitende Hilfe im Arbeitsleben“, die das LWV Hessen Integrationsamt aus Einnahmen der Ausgleichsabgabe gewähre. „Der bezuschusste neue Gabelstapler sichert dem schwerbehinderten Mitarbeiter eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben. Und gemeinsam arbeiten heißt gelebte Inklusion“, so Simmler.

Mit seiner Förderung unterstreicht der LWV insbesondere das Engagement des Unternehmens Rinn Beton als vorbildlichem Arbeitgeber. Seit Jahren beschäftigt es mehr schwerbehinderte Mitarbeitende, als es müsste. Von den 378 Arbeitsplätzen an den Standorten Heuchelheim und Fernwald-Steinbach sind aktuell 30 mit schwerbehinderten bzw. gleichgestellten behinderte Menschen besetzt. Damit liegt die Beschäftigungsquote bei derzeit 7,9 Prozent (gesetzlich festgelegt: fünf Prozent). Darüber hinaus arbeitet Rinn Beton eng mit der Lebenshilfe in Wetzlar zusammen und vergibt umfangreiche Aufträge an die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

„Die Förderung des Elektro-Gabelstaplers ist für uns eine wichtige Investition in die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Arbeits- und Gesundheitsschutz hat in unserem Unternehmen oberste Priorität“, sagte Sicherheitsingenieur Christian Ferber. „Besonders wichtig ist für uns dabei der Erhalt eines Arbeitsplatzes: Durch den Einsatz des Elektrostaplers können wir einen Mitarbeiter mit Rückenleiden nachhaltig entlasten und ihm weiterhin eine sichere und gesundheitsschonende Tätigkeit ermöglichen. Gleichzeitig verbessern wir mit der modernen, emissionsfreien Technik die Arbeitsbedingungen insgesamt und leisten einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften. Wir danken dem Integrationsamt für die Förderung und die gute Zusammenarbeit.“

„Als Schwerbehindertenvertreter freue ich mich sehr über die Übergabe. Entscheidend ist, es wurden nicht nur über Einschränkungen gesprochen, hier wurde gehandelt. Aus einem BEM-Verfahren heraus ist eine tragfähige Lösung entstanden, die einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz erhält und zugleich die Sicherheit und Gesundheit verbessert“, erklärte Ortwin Becker. „Das Integrationsamt hat 90 Prozent von der Gesamtsumme in Höhe von 131.000 Euro übernommen und damit gezeigt, wie wirkungsvoll gute Zusammenarbeit sein kann, wenn alle an einem Strang ziehen. Diese Maßnahme ist ein Beispiel dafür, wie Inklusion praktisch funktioniert: passgenau, verantwortungsvoll und nachhaltig.“

„Es ist schön, dass diese technische Lösung mit Unterstützung des LWV das selbstständige Arbeiten eines schwerbehinderten Menschen ermöglicht“, sagte Landrätin Anita Schneider. „Ich wünsche mir viele solche Beispiele, die Mut machen und sowohl betroffenen Menschen als auch Unternehmen zeigen, welche Möglichkeiten der Inklusion am Arbeitsplatz es gibt.“ Der Landkreis Gießen selbst sei als öffentlicher Arbeitgeber erst kürzlich durch das Land Hessen für die gelungene Integration schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz gewürdigt worden, berichtete die Landrätin. „Arbeiten wir gemeinsam daran, Teilhabe in der Berufswelt für alle Menschen zu ermöglichen. Nicht zuletzt in Zeiten des Fachkräftemangels sollte es darum gehen, niemanden abzuhängen und Menschen auch unabhängig von einer Behinderung mit ihren Qualifikationen einzusetzen.“

Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe

Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.

Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.

Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.


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