Aktuelles
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Erste inklusive Jugend-
herberge in Hessen

Bescheidübergabe (v.l): Dr. Thomas Spies, Oberbürgermeister von Marburg; Dr. Klaus Becker und Knut Stolle, beide Vorstand DJH Hessen e.V.; Susanne Simmler, LWV-Landesdirektorin; Peter Schmidt, Leiter der Jugendherberge; Manuela Strube, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium und Sebastian Sack, Abgeordneter im Hessischen Landtag.
24.02.2026
Marburg/Kassel (lwv): Mitarbeitende mit einer Behinderung und spezielle Ausbildungsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen, ein barrierefreies Gebäude und inklusive Freizeitangebote wie Kanufahren für Rollstuhl-Fahrer sowie eine Wegführung und farbliche Kontrastgestaltung durch die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. – dies sind Besonderheiten, die die neue Jugendherberge in Marburg auszeichnen. Die Umsetzung dieses inklusiven Konzeptes war möglich durch die finanzielle Förderung des Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Einen Bewilligungsbescheid über rund 700.000 Euro hat LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler jetzt in Anwesenheit von Marburgs Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und Manuela Strube, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, an Peter Schmidt, Leiter der Jugendherberge, sowie Dr. Klaus Becker, Vorstandsvorsitzender, und Knut Stolle, Vorstandsmitglied des DJH-Landesverbandes Hessen e. V., überreicht. “Ich bin total begeistert von diesem Projekt“, so Susanne Simmler, „das so viele inklusive Facetten hat, viele Menschen erreicht und vor allem junge Menschen zusammenbringt. Selten passte unser LWV-Hashtag LebenWirVielfalt so gut, denn Inklusion ist hier keine Phrase, sondern gelebte Wirklichkeit.“
Fast 64 Jahre existierte die alte Jugendherberge in Marburg, bevor sie im Oktober 2022 abgerissen und ab Mitte 2023 wieder aufgebaut wurde. Im September 2023 fand die Grundsteinlegung statt und im November 2025 startete der Probebetrieb der neuen Jugendherberge, die am 3. Dezember eingeweiht werden konnte. Bereits bei der Planung bezogen die Verantwortlichen des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) Hessen den sozialen Anspruch an den Neubau ein. Sie gründeten Ende 2022 den Inklusionsbetrieb „Inklusive Jugendherbergen Hessen gGmbH“, der Träger der Jugendherberge ist. „Der gesamte Landesverband des DJH in Hessen freut sich, dass dieses Projekt trotz aller Widrigkeiten nun Realität geworden ist und die Inklusive Jugendherbergen Hessen gGmbH durch die Jugendherberge Marburg endlich den Traum einer barrierefreien und inklusiven Jugendherberge leben kann und hoffentlich so viel Strahlkraft mitbringt, dass weitere hessische Inklusionsherbergen folgen. Denn Jugendherbergen für alle müssen auch Jugendherbergen von allen sein“, sagt Peter Schmidt, Leiter der Jugendherberge Marburg.
Entstanden ist ein Neubau mit 183 Betten, vorrangig in Vierbettzimmern mit eigenem Sanitärbereich. Das Gebäude mit 50 Zimmern auf vier Etagen und einer Fläche von insgesamt rund 3.460 Quadratmetern ist vollständig barrierefrei. Es gibt vier vollständig rollstuhlgerechte Zimmer, die mit E-Rollstühlen nutzbar sind, sowie vier weitere barrierefreie Zimmer. Sieben Seminarräume mit 35 bis 150 Quadratmetern stehen für ein breites Bildungs- und Seminarangebot zur Verfügung. Zudem gibt es einen etwas abseits gelegenen, besonders ruhigen Raum, der als Rückzugsraum für Menschen aus dem Autismus-Spektrum genutzt werden kann.
„Für uns als Hessisches Sozialministerium sind Inklusion und Teilhabe ganz zentrale Themen. Wir haben den Neubau der Jugendherberge in Marburg 2021 mit knapp einer Million Euro unterstützt. Dass hier nun ein Ort entstanden ist, der jungen Menschen mit und ohne Einschränkungen barrierefreie Begegnungen und gemeinsame Erlebnisse ermöglicht, freut mich außerordentlich. Ich danke dem Landeswohlfahrtsverband, der mit seiner Förderung entscheidend dazu beiträgt, dass hier Inklusion gelebt und ein echtes Leuchtturm-Projekt realisiert wird“, sagte Staatssekretärin Manuela Strube.
Mit den Fördergeldern des LWV konnte unter anderem der Großteil der Ausstattung finanziert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Betten und Schränke in den Gästezimmern, Tische und Stühle im Speisesaal, Büroausstattung in verschiedenen Leitungsräumen sowie auch ein Kicker und ein Pavillon mit Sitzgelegenheit im Außenbereich.
„In Marburg hat Inklusion einen sehr hohen Stellenwert – in der Politik und der Stadtgesellschaft. Wir sind Blindenhauptstadt und achten in der Stadtgestaltung und bei Neubauten sehr auf Barrierefreiheit. Es gibt inklusiv betriebene Dienstleister und Übernachtungsbetriebe. Insofern ist Marburg perfekt geeignet, der erste Ort in Hessen für eine inklusive Jugendherberge zu sein“, so Marburgs Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies.
Von den zuwendungsfähigen Nettoinvestitionskosten in Höhe von 1.155.422,32 Euro finanziert das LWV Integrationsamt Hessen rund 60,58 Prozent. Der Rest wird durch Eigenmittel des Trägers finanziert. Zusätzlich wird der Betrieb mit 400.000 Euro durch Aktion Mensch im Personalbereich gefördert.
Voraussetzung für die Förderung durch das LWV Hessen Integrationsamt ist, dass dort zehn neue Vollzeitstellen für schwerbehinderte Menschen für rund vier Jahre bestehen.
Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe
Inklusionsbetriebe wie die Inklusive Jugendherbergen Hessen gGmbH sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.
Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.
Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.
Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).
Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleis-tungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.