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Modernisierung der iba gGmbH

183.000 Euro für eine gute Zukunft


Bescheidübergabe (v.l.): Thomas Müller, Technische Leitung der iba gGmbH, LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler und iba-Betriebsleiterin Sabine Schlag. Foto: iba gGmbH

Bescheidübergabe (v.l.): Thomas Müller, Technische Leitung der iba gGmbH, LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler und iba-Betriebsleiterin Sabine Schlag. Foto: iba gGmbH

09.02.2026

Wiesbaden/Kassel (lwv): Einen Bewilligungsbescheid über rund 183.000 Euro hat LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler jetzt an Sabine Schlag, Betriebsleiterin, und Thomas Müller, Technische Leitung der iba gGmbH, überreicht. Mit dem Geld fördert das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen die Modernisierung des Betriebes für Garten-, Landschaftsbau und -pflege sowie für Gebäudereinigung. So soll das Inklusionsunternehmen mit seinen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen nachhaltig gesichert werden. „Die Arbeit der iba gGmbH“, so Susanne Simmler, „verläuft oft unauffällig und unbeachtet. Am Ende steht aber immer ein sehenswertes Ergebnis in den Gärten, Parks und Gebäuden sowie bei der Beschäftigung der Menschen mit Behinderung. Denn erfolgreich geleistete Arbeit hat in unser aller Leben einen hohen Stellenwert. Das gilt insbesondere bei der gemeinsam geleisteten Arbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung.“

Die iba gGmbH ist seit dem Jahr 2019 als Inklusionsunternehmen anerkannt. Das Unternehmen ist in den Bereichen Garten-, Landschaftsbau und -pflege, Gebäudereinigung, Winterdienste und Pflege von städtischen und gewerblichen Flächen sowie Hausmeisterdiensten im Bereich Elektrik tätig. Die unterschiedlichen Geschäftsbereiche sind unter den eigenen Markennamen bekannt: GrauGrün, Putz-Blitz und AllTechnik. Alleingesellschafter der iba gGmbH ist der Gemeinnützige Verein für Behindertenhilfe Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis e.V.

Um die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden, insbesondere im Gartenbau und bei der Straßenreinigung, verbessern zu können, plant das Inklusionsunternehmen eine Modernisierung des Maschinenparks bei GrauGrün. Neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen sollen mit den Modernisierungsmaßnahmen zudem die Arbeitsprozesse an die Gegebenheiten des Marktes angepasst und so der Inklusionsbetrieb konkurrenzfähig aufgestellt werden. 

Dafür plant die iba gGmbH mit den LWV-Fördermitteln unter anderem Minibagger, Großflächenmäher und Anhängehäcksler anzuschaffen. Zudem fördert der LWV auch vier so genannte arbeitserleichternde Fahrzeuge, das heißt Pritschenwagen mit Anhängerkupplung, um die Maschinen flexibel und wirtschaftlich zu den Einsatzorten transportieren zu können. Außerdem sollen akkubetriebene Elektrowerkzeuge wie Heckenscheren und Hochentaster sowie Geräte mit Zweitaktmotor wie Laubbläser erworben werden. Dank optimierter Startersysteme bestehen hier weniger körperliche Belastungen beim Starten der Maschine. So ist die Bedienung auch für körperlich eingeschränkte Mitarbeiter problemlos möglich. Die Installation eines Containers mit Überdachung soll die sichere und werterhaltende Lagerung der angeschafften Ausstattung an einem Standort gewährleisten und die Beladung der Fahrzeuge zukünftig wetterunabhängig ermöglichen.

„Gerade in stürmischen Zeiten heißt es: alle an Bord holen, den Herausforderungen ins Auge schauen und Jobs schaffen, die nicht nur jetzt rocken, sondern auch morgen richtig Zukunft haben!“, sagt iba-Betriebsleiterin Sabine Schlag.

Landesweite Förderrichtlinien sehen eine finanzielle Förderung bei Modernisierungen von Inklusionsunternehmen vor, um die Unternehmen für die Zukunft fit zu machen und die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen langfristig zu sichern. So finanziert das LWV Hessen Integrationsamt von der förderfähigen Gesamtsumme in Höhe von rund 262.000 Euro rund 70 Prozent, das sind rund 183.000.

Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe

Inklusionsbetriebe wie die iba gGmbH sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.
Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.

Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.

Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.


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