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Schwerbehinderte Beschäftigte

Gemeinde Driedorf mit 12,06 Prozent vorbildlich


Gruppenfoto vor dem Aufsitzrasenmäher

Neuer Aufsitzrasenmäher sichert Arbeitsplatz (v.l.): LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler mit dem Förderbescheid, Bürgermeister Simon Rompf, Erster Kreisbeigeordneter Lahn-Dill-Kreis Frank Inderthal, Bauhofleiter Frank Merkelbach (Foto: Gemeinde Driedorf)

31.03.2026

Driedorf/Kassel (lwv): Driedorf im Lahn-Dill-Kreis gehört mit rund 5.300 Einwohnern in neun Ortsteilen zu den kleineren Gemeinden in Hessen – doch in Bezug auf ihre Schwerbehindertenquote steht sie groß da: Von den rund 80 Beschäftigten in Kindergarten, Gemeindeverwaltung, Bauhof, Kläranlage und Jugendzentrum sind zehn schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Schwerbehindertenquote liegt bei 12,06 Prozent, ein Wert, der weit über den gesetzlich festgelegten fünf Prozent liegt, die für private oder öffentliche Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen pro Jahr vorgeschrieben sind. „Die Teilhabe am Arbeitsleben ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch dann, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen haben, eine berufliche Perspektive bieten“, beschreibt Bürgermeister Simon Rompf die Haltung in seiner Gemeindeverwaltung.

So wie im Falle eines Mitarbeiters auf dem kommunalen Bauhof, der 40 Jahre lang in der Forstwirtschaft der Gemeinde Driedorf tätig war. Aufgrund seiner Schwerbehinderung konnte er diese körperlich beanspruchende Tätigkeit nicht mehr ausüben. Eine auf seine Qualifikation zugeschnittene Arbeit bot die Gemeinde dem Forstwirt stattdessen im Bereich der Grünpflege an. Das LWV Hessen Integrationsamt unterstützte dies durch die Bewilligung von 83.248 Euro für die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers für große Grünflächen.

LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler besuchte jetzt in Begleitung des Ersten Kreisbeigeordneten Frank Inderthal die Gemeinde Driedorf und informierte sich über den Einsatz der Fördermittel, die das Integrationsamt im Rahmen der „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ aus der Ausgleichsabgabe finanziert hat. „Wir dürfen nie nachlassen in dem Bemühen, schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung anzubieten und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen“, sagte Simmler und bekräftigte: „Als LWV und als Integrationsamt sind wir die richtigen Ansprechpartner rund um die Arbeitswelt, denn wir stehen in regelmäßigem Austausch mit allen Beteiligten.“

Bürgermeister Simon Rompf erklärte: „Die bewilligte Anschaffung ist ein gutes Beispiel, wie Förderung von Mitarbeitenden, kommunale Selbstverwaltung und die Zusammenarbeit mit dem Landeswohlfahrtsverband zu einer effektiven Arbeit vor Ort führen kann.“

Erster Kreisbeigeordneter Frank Inderthal lobte das Engagement der Gemeinde: „Es ist ein starkes Zeichen für gelebte Inklusion, wenn eine Kommune nicht nur über Teilhabe spricht, sondern ganz konkret Arbeitsplätze so gestaltet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten einbringen können.“ Er dankte auch für die Unterstützung durch den LWV und die gute Zusammenarbeit: „Die Unterstützung durch den Landeswohlfahrtsverband zeigt, wie wichtig verlässliche Partnerschaften sind, um Lösungen möglich zu machen. Die Bewilligung ist dabei weit mehr als eine technische Anschaffung – sie ist ein Beitrag zu mehr Selbstständigkeit, Wertschätzung und echter Chancengleichheit im Arbeitsalltag.“

Weitere Fördermittel des LWV Hessen Integrationsamtes nutzte die Gemeinde Driedorf in den zurückliegenden Jahren, um den Arbeitsplatz eines sehbehinderten Mitarbeiters auszustatten und einen ergonomischen Arbeitsstuhl für eine Kindertagesstätten-Mitarbeiterin anzuschaffen. Darüber hinaus liegt derzeit ein Antrag auf einen Entgeltzuschuss für einen schwerbehinderten Verwaltungsangestellten vor. All das spricht für das vorbildliche Engagement der Gemeinde Driedorf für seine Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe

Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.

Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.

Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.


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