Aktuelles
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270.000 Euro für Inklu-
sionsprojekte bei Fraport

Bescheid-Übergabe für zwei Inklusionsprojekte (v.l.): Nicole Wagenknecht (Konzern-Inklusionsbeauftragte, Fraport AG), Uwe Kurz (Leiter Betriebliche Dienste der Operative Services, Fraport AG), LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler, Arne Kirchhoff (Bereichsleiter Rampe- und Passagierservice, Fraport AG), Julia Kranenberg (Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin, Fraport AG), Mathias Wurzenberger (Aufgabenleiter Betrieb, Verfahren der Operative Services, Fraport AG), Kerstin Kaspar (Mitarbeiterin Inklusionsteam, Fraport AG). Foto: Fraport AG
10.02.2026
Frankfurt/Kassel (lwv): Zwei Bewilligungsbescheide über insgesamt 270.000 Euro für zwei bedeutende Inklusionsprojekte der Fraport AG hat LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler jetzt an Fraport-Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektorin Julia Kranenberg und die Konzern-Inklusionsbeauftragte Nicole Wagenknecht überreicht. Beide Projekte werden vom Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen gefördert, um die Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung langfristig zu sichern. Der Flughafenbetreiber plant die Anschaffung von Vaculex-Hebehilfen zur Unterstützung von Beschäftigten des Gepäckdienstes und einen neuen Außenaufzug für einen barrierefreien Zugang zum künftigen Arbeitsplatz der Operative Services.
An der Übergabe der Bewilligungsbescheide auf dem Vorfeld des Frankfurter Flughafens nahmen ebenfalls der Leiter Operative Services Uwe Kurz, Mathias Wurzenberger (Aufgabenleiter Betrieb, Verfahren im Bereich Operative Services), der Bereichsleiter Rampe- und Passagierservice Arne Kirchhoff sowie Kerstin Kaspar (Mitarbeiterin Inklusionsteam) teil.
150.000 Euro Förderung für Außenaufzug
Viele der rund 240 Beschäftigten des Bereichs Operative Services kämen aufgrund einer Gehbehinderung oder einer gesundheitlichen Einschränkung künftig nur mit großer Mühe zu ihren Arbeitsplätzen. Denn der Arbeitsbereich zieht auf dem Vorfeld des Flughafens Frankfurt in ein bestehendes Betriebsgebäude um, das bisher nur über einen Treppenaufgang erreichbar ist. Ein neuer Außenaufzug am künftigen Arbeitsplatz soll nun ermöglichen, dass diese Beschäftigten ihre Dienststelle barrierefrei und ohne zusätzliche Belastungen erreichen. Deshalb unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt den Bau eines Außenaufzugs mit 150.000 Euro.
Die Beschäftigten, für die der Aufzug gebaut wird, sind unter anderem im Shuttle-Verkehr für das Fraport-Personal, der Beschaffung der Arbeitsschutzbekleidung, bei der Reparatur von Gepäckwannen aus der Gepäckförderanlage, mit Malerarbeiten, Hausmeistertätigkeiten oder der Prüfung von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln im Einsatz. „Der Fahrstuhl ist eine absolute Notwendigkeit, um allen hier arbeitenden Menschen mit eingeschränkter Mobilität den barrierefreien Zugang zu ermöglichen und damit ihre Arbeitsplätze zu sichern“, sagte Susanne Simmler. Genau für diese Fälle – für eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes – gebe es das Förderinstrument der „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“, die das LWV Hessen Integrationsamt aus Einnahmen der Ausgleichsabgabe gewähre. „Unser Ziel und Maßgabe beim LWV ist es, schwerbehinderten Beschäftigten eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Denn gemeinsam arbeiten heißt gelebte Inklusion“, betonte Simmler.
Julia Kranenberg, Arbeitsdirektorin der Fraport AG, ergänzte: „Unsere Belegschaft vereint rund 20.000 Menschen aus fast 120 Nationen. Diese Vielfalt ist unsere zentrale Stärke und Motor unseres wertschätzenden und inklusiven Miteinanders. Seit vielen Jahren arbeiten wir bei Fraport eng mit dem LWV Hessen zusammen, um Barrieren abzubauen und Arbeitsplätze im Sinne unserer Beschäftigten mit Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung zu gestalten. Die Bewilligungsbescheide markieren einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem Arbeitsumfeld, in dem sich alle Mitarbeitenden gleich entfalten und mit ihren Stärken einbringen können.“
120.000 Euro für die Gepäckdienste
Eine zweite Förderzusage des Integrationsamtes über 120.000 Euro übergab die LWV-Landesdirektorin für den Arbeitsbereich der Gepäckdienste. Mit dem Geld sollen weitere Arbeitsplätze mit sogenannten Vaculex-Hebehilfen ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um ein vakuumbasiertes Hebesystem, das einen Unterdruck erzeugt, um das Gepäckstück anheben, bewegen, um 360 Grad drehen und absenken zu können. Dadurch verlagert sich die Kraft des Hebens auf das Gerät und entlastet so den Menschen. Die auf diesen Arbeitsplätzen eingesetzten Personen können so auch schwere und sperrigere Gepäckstücke ergonomisch verladen.
„Die Hebehilfen dienen zur Entlastung unserer Beschäftigten. Sie minimieren deutlich die körperlichen Belastungen und beugen so auch gesundheitlichen Schäden und Risiken vor. Für Personen, die eine gesundheitliche Einschränkung oder eine Behinderung haben, können Hebehilfen eine erhebliche Erleichterung für den Arbeitsalltag sein“, erläuterte die Konzern-Inklusionsbeauftragte Nicole Wagenknecht.
Ein Großteil der Arbeitsplätze des Gepäckdienstes ist bereits mit den Hebehilfen ausgestattet. Sieben neue Systeme sollen jetzt durch die Förderung des LWV Hessen Integrationsamtes dazukommen und den Arbeitsbereich des Ankunftsgepäcks vervollständigen. Insgesamt profitieren rund 1.260 Beschäftigte des Gepäckdienstes von den neuen Hebehilfen.
Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe
Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.
Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.
Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).
Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.