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Neue Maschinen und Umbau

Gut Halbersdorf erhält 238.000 Euro Förderung 


Gruppenfoto von der Bescheidübergabe

Bescheidübergabe (v.l.): Jürgen Kaufmann (Erster Kreisbeigeordneter Schwalm-Eder-Kreis), Matthias Pfetzing (Einrichtungsleiter Gut Halbersdorf), LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler und Stefan Gerland (kaufmännischer Direktor Hephata Diakonie). Foto: Christina Rausch/Hephata Diakonie

27.02.2026

Spangenberg/Kassel (lwv): Einen Bewilligungsbescheid über rund 238.000 Euro hat LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler jetzt an Matthias Pfetzing, Einrichtungsleiter des Gut Halbersdorf der Hephata Diakonie, in Gegenwart von Jürgen Kaufmann, Erster Kreisbeigeordneter des Schwalm-Eder-Kreises, überreicht. Mit dem Geld fördert das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen die Modernisierung des Schälbetriebs in den Werkstätten für behinderte Menschen auf Gut Halbersdorf in Spangenberg. Hier werden Menschen mit psychischen Erkrankungen, seelischen Behinderungen oder Abhängigkeitserkrankungen beschäftigt und gefördert. „In einer Arbeitswelt, die oft stark auf Effizienz und Leistung ausgerichtet ist, finden Menschen mit Behinderung noch immer viel zu selten echte Chancen. Auf Gut Halbersdorf erleben sie, was Arbeit auch sein kann: Teil einer Gemeinschaft zu sein, eine sinnstiftende Aufgabe zu haben, und das nach den persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Umso mehr freut es mich, dass wir mit unserer Förderung die Arbeitsbedingungen von 30 Menschen mit Behinderung hier weiter verbessern können“, sagte LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler.

Um den Schälbetrieb barrierearm umzugestalten, sind Baumaßnahmen sowie eine Modernisierung der technischen Ausstattung notwendig. Die Produktionsfläche wird auf einer Ebene anstatt auf zwei Ebenen und Nebengebäude komprimiert. Das verkürzt Laufwege. Auch schwere Hebearbeiten werden durch bessere Arbeits- und Produktionswege vereinfacht. Dank einer zusätzlichen Produktionslinie zum Lesen und Verpacken der Kartoffeln können die Mitarbeitenden in Zukunft zwischen stehender und sitzender Arbeit wechseln. Außerdem verbessert der Einbau einer Belüftungsanlage die Luftqualität und verringert die Luftfeuchtigkeit in den Räumen. Eine Abfallschneckenpresse ergänzt in Zukunft die Produktion. Sie drückt das Wasser aus dem Abrieb der Kartoffelschalen, damit die Abfälle weiterverwendet werden können. Insgesamt wird durch die Modernisierung ein ergonomischeres Arbeitsumfeld geschaffen, die Abläufe besser strukturiert sowie erweitert und auch schwächeren Personen die Arbeit im Schälbetrieb ermöglicht. „Wir freuen uns sehr, mit der Förderung den Umbau des Schälbetriebs realisieren zu können. Kürzere Wege, modernere Technik, ergonomischeres Arbeitsumfeld: Mit dem Umbau schaffen wir Voraussetzungen, die Arbeitsmöglichkeiten auf Gut Halbersdorf noch attraktiver zu gestalten und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und seelischen Behinderungen entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten zu fördern“, erläutert Stefan Gerland, kaufmännischer Vorstand Hephata Diakonie.

Die Kosten der Investition für die Modernisierung des Schälbetriebs belaufen sich auf rund 342.000 Euro. Daran beteiligt sich der LWV mit rund 238.000 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe sowie die Hephata Diakonie mit 104.000 Euro Eigenmitteln. „Ich bin froh, in einer Gesellschaft zu leben, wo Menschen mit seelischen oder psychischen Erkrankungen unterstützt werden, um entweder den Weg in ein eigenständiges Leben behutsam zurückzufinden oder über einen längeren Zeitraum in Einrichtungen wie dem Gut Halbersdorf einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können. Wenn nun mit Hilfe der Zuwendung des LWV die Arbeitsbedingungen im Kartoffelschälbetrieb körperlich erleichtert werden, ist das eine sinnvolle Investition“, so Jürgen Kaufmann, Erster Kreisbeigeordneter des Schwalm-Eder-Kreis.

Hintergrund: Gut Halbersdorf

Das Gut Halbersdorf ist eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Die Einrichtung ist Teil des Geschäftsbereichs Soziale Rehabilitation der Hephata Diakonie e.V. zur sozialen und beruflichen Rehabilitation von alkohol- und/oder medikamentenabhängigen Erwachsenen. Die Klientinnen und Klienten gehen tagsüber einer Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder der Tagesstruktur am Hof nach. Seit 1981 betreibt Hephata auf dem historischen Gut Landwirtschaft und erzeugt heute etwa 750 Tonnen Kartoffeln pro Jahr, die für Kantinen und Großküchen verarbeitet werden.

Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe

Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.

Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.

Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.


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