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Einige Menschen sind wegen ihrer Behinderung im Berufsalltag darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte Handgriffe übernehmen. Sie brauchen eine Arbeitsassistenz.
Die Assistenzkraft übernimmt aber nur Unterstützungsarbeiten auf ihre Anweisung hin. Das Fachwissen müssen die schwerbehinderten Menschen selbst mitbringen. Die Hauptaufgaben des Berufes werden von ihnen erledigt. Im Rahmen der verfügbaren Mittel besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass die Kosten einer Arbeitsassistenz übernommen werden. Auch Selbstständige können Arbeitsassistenz erhalten.
Schwerbehinderte Menschen beschaffen sich ihre Arbeitsassistenz selbst. Sie entscheiden, wann und welche Hilfe sie brauchen. Eine Assistenzkraft benötigt keine besondere Ausbildung.
Es gibt zwei Wege, eine Arbeitsassistenz zu organisieren:
Bei einem neuen Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Menschen ist meist die Agentur für Arbeit zuständig, bei einem schon bestehenden Arbeitsverhältnis das Integrationsamt.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn
Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.
Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:
Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Das Integrationsamt prüft, wie viel Unterstützung benötigt wird. Für die Arbeitsassistenz wird ein monatlicher Geldbetrag gezahlt.
Die Kosten der Arbeitsassistenz sind anhand von Belegen nachzuweisen. Sind die tatsächlichen Ausgaben geringer als die ausgezahlten Mittel, sind die zu viel gezahlten Beträge zu erstatten bzw. werden mit künftigen Zahlungen verrechnet.