Aufgaben und Ziele

Aufgaben und Ziele

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Betrieben und Dienststellen, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie besteht aus einer Vertrauensperson und mindestens einem Stellvertreter. Gemeinsam mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers und dem Betriebs- oder Personalrat bildet die Schwerbehindertenvertretung das betriebliche Integrationsteam.

Die Aufgaben im Einzelnen

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind gesetzlich festgelegt. Der Erfolg ihrer Arbeit hängt in hohem Maße von ihrem persönlichen Engagement und von einer guten Kooperation innerhalb des betrieblichen Integrationsteams ab. Die wichtigsten Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung:

  • Überwachen, dass die geltenden Rechte für schwerbehinderte Menschen im Betrieb oder in der Verwaltung erfüllt werden
  • Maßnahmen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen bei den zuständigen Stellen beantragen (vor allem Prävention)
  • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen aufgreifen, prüfen und auf eine Erledigung hinwirken
  • Beschäftigte bei Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung unterstützen
  • Die Eingliederung und berufliche Fortentwicklung schwerbehinderter Menschen fördern
  • Auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes hinwirken
  • Über den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung verhandeln und
  • Bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken

Das notwendige Fachwissen für diese Aufgaben erhalten Schwerbehindertenvertretungen über Publikationen und Kurse des Integrationsamtes.

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