Zielorientiert und wirksam

Die Inklusionsvereinbarung

Die Inklusionsvereinbarung

Zielorientiert und wirksam

Die Inklusionsvereinbarung soll auch nach der Neufassung durch das BTHG (Bundesteilhabegesetz) die berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen im Betrieb unterstützen, indem Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. Personalrat gemeinsame Ziele vereinbaren. Diese Vereinbarung setzt positive Impulse für mehr Inklusion in Unternehmen und Dienststellen. Der Weg zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung ist ein wertvoller  Prozess, von dem nicht nur die schwerbehinderten Menschen profitieren, sondern das gesamte Unternehmen.

Die Inhalte

Inklusionsvereinbarungen unterstützen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie beinhalten Regelungen

  • zur Personalplanung,
  • zur Arbeitsgestaltung (Umfeld, Technik, Organisation und Zeit),
  • zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement,
  • zur Ausbildung behinderter Jugendlicher oder
  • zur betrieblichen Prävention.

Vorteile einer Inklusionsvereinbarung

Inklusionsvereinbarungen unterstützen das betriebliche Personalmanagement. Wenn Rahmenregelungen bestehen, z. B. Integrationsrichtlinien im öffentlichen Dienst, können diese durch eine Inklusionsvereinbarung auf der betrieblichen Ebene konkretisiert werden. Vorteile für den Arbeitgeber sind beispielsweise eine Erhöhung der Beschäftigungsquote und damit verbundene Einsparungen bei der Ausgleichsabgabe, mehr Produktivität und eine höhere Mitarbeiterbindung durch eine positive Unternehmenskultur.

Vorteile für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- bzw. Personalrat sind klare Zuständigkeiten und Handlungsspielräume.

Realistisch und konkret

Die Grundsatzfrage für jede gelungene Inklusionsvereinbarung ist, welche Ziele für den Betrieb oder die Dienststelle realistisch und erreichbar sind. Je konkreter Ziele und Strategien für die Umsetzung benannt und in regelmäßigen Abständen überprüft werden, desto größer sind die Erfolge.

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