Berufliche Kenntnisse erweitern

Berufliche Kenntnisse erweitern

Bei der Arbeit gibt es immer wieder neue Entwicklungen. Wer mit seinem Wissen und seinen Fähigkeiten auf dem neusten Stand ist, hat im Beruf bessere Chancen. Das ist für schwerbehinderte Menschen besonders wichtig. Oftmals können sie aber wegen der Behinderung  nicht an den allgemeinen Fortbildungen teilnehmen. 

Hilfen für die berufliche Qualifizierung

Das Integrationsamt fördert die berufliche Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen. Hilfen können auch zum beruflichen Aufstieg erbracht werden. Förderfähig sind sowohl betriebliche als auch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen. Behinderungsbedingte Mehraufwendungen, zum Beispiel für Gebärdensprachdolmetscher oder notwendige Einzelschulungen, werden in voller Höhe übernommen. Als betriebliche Maßnahme kann auch ein individuelles Jobcoaching durchgeführt werden.

Für reguläre Teilnahmegebühren, Reisekosten und andere Aufwendungen gibt es Zuschüsse. Auch selbstständig tätige schwerbehinderte Menschen können solche Leistungen erhalten. Für die Förderung von Erstausbildungen oder Umschulungen sind die Rehabilitationsträger zuständig. Ansprechpartner für die Erstausbildung ist die Agentur für Arbeit, für eine Umschulung die Rentenversicherung.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid über die Höhe der Leistung. Nach Vorlage der Rechnung(en) wird der bewilligte Betrag auf Ihr Konto überwiesen.

Fallbeispiel

Daniel Kinnback beim Arbeiten

Gute Verständigung macht den Meister

Daniel Kinnback arbeitet seit 2000 in der Lagerlogistik bei Volkswagen in Baunatal. Sein berufliches Ziel: Auf seine Qualifizierung als Fachkraft noch den Logistikmeister draufzusatteln. Dass er gehörlos ist, hinderte ihn nicht daran. Ein Gebärdensprachdolmetscher und eine vom Integrationsamt finanzierte Verstärkeranlage halfen ihm. Jetzt hat er sein Ziel erreicht. 

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