Existenz sichern durch Beratung

Existenz sichern durch Beratung

Auch schwerbehinderte Menschen können beruflich selbstständig sein. Geraten sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann eine betriebswirtschaftliche Beratung helfen, einen Weg aus der Krise zu finden.

Krisenberatung

Das Integrationsamt vermittelt bei Bedarf eine Unternehmensberatungsfirma und übernimmt einen Teil der Kosten. Das Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Beratung ist offen. Das heißt, am Ende kann auch die Empfehlung stehen, eine Selbstständigkeit nicht weiter zu verfolgen. 

Finanzielle Förderung

Wenn der schwerbehinderte Mensch ein Darlehen aufnehmen muss, um die selbstständige Existenz zu sichern, kann sich das Integrationsamt mit Zinszuschüssen an den Kosten beteiligen. Grundsätzlich sind auch alle weiteren Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben möglich. Zum Beispiel für technische Arbeitshilfen oder eine notwendige Arbeitsassistenz. 

Schritte zur Unterstützung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung, die über die Beratung hinausgeht, ist nur möglich, wenn

    • Sie die allgemeinen Öffnet internen Link in aktuellem FensterVoraussetzungen für Leistungen erfüllen
    • Sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen
    • Sie durch die Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können
    • die Tätigkeit unter Berücksichtigung der Lage am Arbeitsmarkt zweckmäßig ist.
      Dies ist der Fall, wenn Sie in absehbarer Zeit nicht in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden können.
  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    • Formular: Antrag auf Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
    • Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes
    • Kopie des Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit (nur bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • Nachweise für die berufliche Qualifikation
    • kurze Beschreibung der bestehenden selbstständigen Tätigkeit
    • Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit (Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen)

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Je nachdem, welche sonstigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beantragt werden, sind weitere Unterlagen erforderlich.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Das Integrationsamt übernimmt einen Teil der Beratungskosten. Die Zinszuschüsse sind gestaffelt: Im ersten Jahr 100 Prozent der gezahlten Zinsen und im zweiten Jahr 75 Prozent. Eventuell können im dritten Jahr 50 Prozent der Zinsen übernommen werden.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

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