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Neues Angebot Sonderreinigung

33.000 Euro für Inklu-
sionsbetrieb vom LWV


Zwei Gebäudereiniger auf einem Hubkran

Der Inklusionsbetrieb GJG Gemeinnützige Job Wiesbaden GmbH plant eine Erweiterung seines Bereiches Gebäudereinigung um das Angebot der Sonderreinigung. Dies fördert der LWV mit 33.000 Euro. (Foto: IFB-Stiftung)

27.10.2021

Kassel/Wiesbaden (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen fördert mit rund 33.000 Euro die Erweiterung der Gebäudereinigung der GJG Gemeinnützige Job Wiesbaden GmbH um den Bereich der Sonderreinigung. Hier sollen Spezialreinigungen wie beispielsweise von Wintergärten, Fotovoltaik-Anlagen und besonders empfindlichen Oberflächen angeboten werden. Die GJG ist ein Inklusionsbetrieb, in dem fast 40 Prozent der Beschäftigten schwerbehinderte Menschen sind.

Die Förderung hat heute der LWV-Verwaltungsausschuss beschlossen. „Dieser neue Arbeitsbereich bietet Menschen mit Schwerbehinderung interessante und anspruchsvolle Arbeitsplätze, wie sie ihnen selten angeboten werden“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.

Träger der GJG ist die gemeinnützige IFB-Stiftung. IFB steht für Inklusion durch Förderung und Betreuung. Die GJG betreibt derzeit eine Großküche mit Catering zum Beispiel für Kindergärten, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, einen Fahrdienst und  eine klassische Gebäudereinigung mit 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mehrere Kunden dieses Bereichs haben nach Sonderreinigungen gefragt, und auch bei der IFB-Stiftung selbst besteht Bedarf für diese spezielle Art der Reinigungen. Deshalb wird der Ausbau des bisherigen Angebots geplant.

Die Gesamtkosten des Erweiterungsprojekts in Höhe von rund 47.195 Euro sind voll förderfähig. Neben dem LWV Hessen Integrationsamt beteiligt sich der Träger ebenfalls an der Finanzierung. Von den LWV-Mitteln werden unter anderem eine Exzenter Einscheibenmaschine zur Reinigung verschiedener Böden, ein Dampfreiniger, ein Industriesauger und ein Transporter finanziert.

Voraussetzung für die Förderung durch den LWV ist, dass in dem Arbeitsbereich für mehr als vier Jahre eine Vollzeitstelle mit einem schwerbehinderten Beschäftigten besetzt wird. Der Plan der GJG ist, zwei schwerbehinderte Beschäftigte in der Sonderreinigung einzusetzen und darüber hinaus mindestens einen Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz (BiB) einzurichten. Ein BiB ist ein Arbeitsplatz, der von einer Werkstatt für behinderte Menschen in private und öffentliche Betriebe verlagert wurde. Der Werkstattbeschäftigte wird aber weiterhin durch die Werkstatt unterstützt. Die Kosten für Leistungen eines BiB finanziert der LWV Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.

Hintergrund

Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Inklusionsbetriebe unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sowie arbeitsbegleitend zu betreuen.


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