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Bis 30. Juni bewerben

Neu: Landespreis auch für Inklusionsbetriebe


Marvin T. im Nahkauf-Markt in Lorsch mit Marktleiter Matteo Usei

Inklusionsbetriebe - wie das Unternehmen Arbeit und Qualifizierung für Meschen mit Behinderung GmbH (aqb), in dessen Nahkauf-Markt in Lorsch Marvin T. (links) eine feste Anstellung erhalten hat - sind aufgerufen, sich für den neugeschaffenen Landespreis zu bewerben. (Foto: Rolf K. Wegst)

Im Rahmen der jährlichen Vergabe des Landespreises für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird in diesem Jahr erstmals auch ein Anerkennungspreis für Inklusionsbetriebe vergeben, um deren besonderes soziales Engagement zu würdigen.

Die Zahl der Inklusionsbetriebe mit den dort beschäftigten Menschen wächst bundesweit stetig an. In Hessen sind derzeit über 50 Inklusionsbetriebe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig. Für den Hessischen Landespreis für beispielhafte Beschäftigung und Integration können sich anerkannte Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX bewerben. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2021.

"Inklusionsbetriebe haben einen besonderen sozialen Auftrag, weil in der Regel bis zu 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Menschen mit Behinderungen sind, denen arbeitsbegleitende Betreuung angeboten wird", sagt Sozialminister Kai Klose. "Von der positiven Entwicklung in diesen Unternehmen profitieren vor allem Menschen mit Vermittlungshemmnissen, die ohne die besondere Leistung der Inklusionsbetriebe kaum Chancen auf einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt hätten."

Fokus auf Aus- und Weiterbildung erwünscht

In diesem Jahr bittet die Landesregierung insbesondere Inklusionsunternehmen um eine Bewerbung, die sich überwiegend der Ausbildung und Weiterbildung schwerbehinderter Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen widmen. Wünschenswert ist, dass die Bewerber dafür auch das Budget für Arbeit oder das Budget für Ausbildung aktiv nutzen.

"Die Auszeichnung wird die vielen Erfolgsbeispiele von Inklusion sichtbar machen und bringt Anerkennung für das Engagement der Preisträger zum Ausdruck", so Sozialminister Klose.

Mit dem Titel "Preisträger des Landespreises für beispielhafte Beschäftigung – Inklusionsbetriebe" ist die Möglichkeit verbunden, sich öffentlich auf den Preis zu berufen, insbesondere in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen. Die Auswahl eines Preisträgers "Inklusionsbetriebe" wird durch die Jury des Landespreises für beispielhafte Beschäftigung getroffen.

Interessierte können sich  informieren und bewerben unter https://hessenlink.de/hmsi4. Für Rückfragen gibt es die Mail-Adresse landespreis-beschaeftigung@hsm.hessen.de.


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