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Nicht nur für Schwerbehinderte:

Berufliche Kompetenzen erweitern


Das Logo der Qualifizierungsoffensive trägt neben dem Namen die Worte "Mit vereinten Kräften"

Logo der Qualifizierungsoffensive (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

28.03.2019

Die Chancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, ist das erklärte Ziel der Qualifizierungsoffensive. Der digitale Fortschritt in der Arbeitswelt macht es notwendig, dass Beschäftigte ihre beruflichen Kompetenzen erweitern, um den neuen Anforderungen gerecht werden. Das Qualifizierungschancengesetz des Bundesministers Hubertus Heil verbessert deshalb auch die Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungsmaßnahmen. 

Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber vor und die Höhe des Zuschusses ist an die Unternehmensgröße gebunden. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte) können zum Beispiel bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 75 Prozent des während der Weiterbildung gezahlten Arbeitsentgeltes gefördert bekommen.

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent Förderung.

Im Falle eines schwerbehinderten Menschen werden sogar bis zu 100 Prozent der Fortbildungskosten bezuschusst. Erster Ansprechpartner für Betriebe ist der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur. 

Beschäftigte finden einen Ansprechpartner bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Jobcenter.

Interessierte können sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales weitergehend informieren.

 


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