Aktuelles
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Infos für neu gewählte Vertrauenspersonen
22.01.2019
Kaum im Ehrenamt, und schon kommen die ersten kniffligen Fragen:
- Hat die Schwerbehindertenvertretung Teilnahmerechte an Sitzungen der betrieblichen Interessenvertretung?
- Wann ist die Vertrauensperson freizustellen?
- Wo ist die Heranziehung von stellvertretenden Mitgliedern geregelt?
- Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Wie können Verwaltungsentscheidungen überprüft werden?
- Wird die SBV bei der betrieblichen Prävention beteiligt und was ist eigentlich ein BEM?
In der Broschüre "ZB Spezial - Die Schwerbehindertenvertretung" erfahren Vertrauenspersonen alles, was für ihre Arbeit wichtig ist. Die Ratschläge reichen von A wie "Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung" bis Z wie "Zuständige Behörde für die Feststellung der Behinderung". Praktische Arbeitshilfen wie z. B. eine Mustereinladung zur Versammlung der schwerbehinderten Menschen sind ebenfalls enthalten.
Die ZB Spezial wird im Rahmen der Aufklärungsarbeit von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) an Funktionsträger kostenlos herausgegeben und kann auf der Seite des Integrationsamtes bestellt oder heruntergeladen werden. Sie ergänzt in sinnvoller Weise die Grund- und Aufbaukurse des Integrationsamtes.
Auf der Seite Aufgaben & Ziele erhalten Interessierte noch weitere Informationen.