Aktuelles

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Inklusionsbetrieb proLiLo

64.400 Euro für Bäckerei mit Brot vom Vortag


Auslage von Broten unterschiedlicher Art

Brot und Backwaren vom Vortag wird der Inklusionsbetrieb proLiLo Gastrowelt gGmbH voraussichtlich ab August in einem Laden in der Frankfurter Straße in Gießen mit Preisnachlass verkaufen. (Foto: AdobeStock)

07.05.2021

Kassel/Gießen (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen fördert mit rund 64.400 Euro den Aufbau einer so genannten Vortagsbäckerei, einem Laden, in dem überwiegend Brot vom Vortag angeboten wird. Zu den dort Beschäftigten gehören Menschen mit Behinderung. Träger des neuen Ladens ist die proLiLo Gastrowelt gGmbH. Die Förderung hat der LWV-Verwaltungsausschuss jüngst beschlossen. "Wir fördern mit diesem Projekt nicht nur abwechslungsreiche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen mitten in der Gesellschaft, sondern den bedeutenden nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln", sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert. "Davon profitieren sowohl Betrieb und Mitarbeiter als auch die Kunden vor Ort."

Die proLiLo Gastrowelt gGmbH ist ein anerkannter Inklusionsbetrieb, deren Alleingesellschafter die Lebenshilfe Gießen e.V. ist. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 52 Frauen und Männer, 25 von ihnen mit einer Behinderung. Sie sind in der Bewirtschaftung von Kantinen tätig: In 14 Schul- und Firmenkantinen werden Mittagessen und Snacks über einen Kiosk ausgegeben.

Aktuell plant der Inklusionsbetrieb, sein Geschäftsfeld um eine Vortagsbäckerei in Gießen zu erweitern, die nach Umbaumaßnahmen voraussichtlich im August 2021 eröffnet wird. In einem Laden in der Frankfurter Straße in Gießen soll es neben einer Verkaufstheke acht Sitzplätze im Eingangsbereich geben. Dort sollen Backwaren vom Vortag mit einem Preisnachlass verkauft werden, die ein großer regionaler Bäcker als Spende (mit Quittung) liefert. Darüber hinaus plant proLiLo, eigene Produkte wie Kaffee, Tee, Snacks und belegte Brötchen zum Mitnehmen oder im Bistro anzubieten. So sollen Synergien mit den bestehenden eigenen Großküchen und Kiosken genutzt werden.

Die Gesamtkosten des Projekts in Höhe von rund 105.500 Euro sind voll förderfähig. Neben dem LWV Hessen Integrationsamt beteiligen sich ebenfalls die Aktion Mensch und der Träger an der Finanzierung. Von den LWV-Mitteln werden unter anderem eine Brotschneidemaschine, ein Kaffeevollautomat, eine Vorbereitungsküche und eine Spülmaschine finanziert.

Voraussetzung für die Förderung durch den LWV ist, dass dort für rund vier Jahre eineinhalb Vollzeitstellen mit behinderten Mitarbeitern besetzt werden.

Hintergrund

Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Inklusionsbetriebe unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sowie arbeitsbegleitend zu betreuen.


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