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Erste Hilfe im Schwerbehindertenrecht


Die Grafik beschreibt einen Prozess: in der Mitte steht eine Person mit vielen roten Fragezeichen und am Ende hat die Lösung gefunden. Dies wird mit einer leuchtenden Glühbirne dargestellt.

Das LWV Hessen Integrationsamt hat eine Erste Hilfe im Schwerbehindertenrecht als Online-Veranstaltung konzipiert, um die drängendsten Fragen der SBV zu beantworten. (Foto: Fotolia)

26.03.2021

Derzeit ist das LWV Hessen Integrationsamt immer noch gezwungen, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. Um den Schwerbehindertenvertretungen (SBV) einen Überblick zu verschaffen, aber dennoch die Kontaktbeschränkungen einzuhalten, hat das Integrationsamt eine „Erste Hilfe im Schwerbehindertenrecht“ als Online-Angebot organisiert.

An folgenden Terminen haben die Referenten des Integrationsamtes die nachstehenden Themeninhalte aufbereitet:

  • 04. Mai 2021, von 13:30 Uhr - 15:30 Uhr: Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung

  • 06. Mai 2021, von 13:30 Uhr - 15:30 Uhr: Den schwerbehinderten Menschen beraten

  • 11. Mai 2021, von 13:30 Uhr - 15:30 Uhr: Die Leistungen des Integrationsamtes

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Diese Veranstaltung des Integrationsamtes vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind und eine Freistellung nach § 179 Abs. 4 SGB IX ermöglichen. Das gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied und die weiteren Stellvertreter, die zu bestimmten Aufgaben im Sinne des § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX herangezogen werden.

Anmeldung

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich unter Angabe der Kursbezeichnung DA 35 auf unserer Homepage an. Sinnvoll ist eine Teilnahme an allen drei Themeninhalten. Einige Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie einen Link zu Cisco Webex, deshalb ist die Zustimmung zur Verwendung Ihrer E-Mail Adresse wichtig. Zur Teilnahme genügt es, den Link über einen Browser (Edge, Firefox, Chrome) zu öffnen. Es wird ein paar Tage vorher einen freiwilligen Probelauf geben.

Noch ein Hinweis: Die Veranstaltung „Erste Hilfe im Schwerbehindertenrecht“ ersetzt nicht den Grundkurs Basiswissen I und berechtigt damit auch nicht zu weiterführenden (Präsenz-)Veranstaltungen des Integrationsamtes.


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