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Online-Tag zu Hörbehinderung

Was hilft, damit Lärm nicht krank macht?


Screenshot der Videokonferenz

Der Thementag "Hörbehinderung" fand in diesem Jahr im Rahmen einer Videokonferenz statt (Foto: LWV Hessen).

29.09.2020

Das Thema Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz stand bei einer Online-Veranstaltung des LWV Hessen Integrationsamtes am 23. September 2020 im Mittelpunkt. Wolfgang Holzki vom Technischen Beratungsdienst des Integrationsamtes referierte vor 20 Fachberaterinnen und -beratern der hessischen Integrationsfachdienste (IFD) für hörbehinderte Menschen und Fachleuten des Integrationsamtes über Möglichkeiten der aktiven und passiven Lärmbekämpfung an Arbeitsplätzen, an denen eine hohe Lärmbelastung herrscht. Oft ist dies in Schulen oder in Kindertagesstätten der Fall. Aber auch für gewerbliche Arbeitsplätze spielt das Thema Lärmschutz eine wichtige Rolle.  

Für hörbehinderte Arbeitnehmer, die beispielsweise Hörgeräte tragen oder ein Cochlea-Implantat nutzen, müssen Lärmbelastungen möglichst gering gehalten werden und sollten unterhalb der allgemeinen Grenzwerte liegen. Das Resthörvermögen muss besonders geschützt werden.

Lärmschutz fängt von oben an

Menschen mit einer Hörbehinderung, die für die Verständigung permanent viel Konzentration aufbringen müssen, profitieren von einer guten Raumakustik. Akustische Deckenverkleidungen sind sehr wirksam, um belastende Geräuschpegel zu absorbieren. Aber auch Vorhänge, Wandverkleidungen oder Wandbilder mit besonderen akustischen Eigenschaften sind hilfreich.

Weitere bekannte Hilfsmittel zum Schutz des Gehörs sind Ohrstöpsel oder sogenannte Mickey-Mäuse. Besondere Hörgeräte mit individuellen Ohrpassstücken (Otoplastik) ermöglichen in Lärmbereichen sowohl die Teilhabe an der Kommunikation als auch die Wahrnehmung wichtiger akustischer Warnhinweise oder eines Alarms.

Der optimierte Arbeitsort - gut investiertes Geld

Das Integrationsamt unterstützt Arbeitgeber dabei, das Arbeiten in Lärmbereichen zu optimieren. Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes kann bei schwerbehinderten Arbeitnehmern Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation mit allen Beteiligten erarbeiten - damit Hören nicht zur Belastung wird. Auch die Berufsgenossenschaften können hier unterstützen. Reha-Träger oder auch das Integrationsamt übernehmen die Kosten ganz oder teilweise.

Fachliches Know-how bei den hessischen IFD

Die Teilnehmenden an der Online-Veranstaltung tauschten sich zu Fragen des Technikeinsatzes und der Finanzierung aus. Ein Thema waren auch die Online-Beratungsangebote der Integrationsfachdienste in Corona-Zeiten: eine willkommene Ergänzung insbesondere zu Zeiten des Lockdowns und danach für Personen, die einer Risikogruppe angehören.


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