Newsletter vom 28.08.2006
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
erstmals versendet das Zielgruppenmanagement für Menschen mit einer körperlichen oder einer Sinnesbehinderung (ZGM 204) des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen einen Newsletter zum Aufgabenbereich Betreutes Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung, einschließlich der Menschen mit HIV/AIDS-Erkrankung. Mit Hilfe dieses neuen Angebotes sollen Leistungserbringer und Leistungsberechtigte sowie interessierte sonstige Personen und Institutionen regelmäßig (mindestens jedes Quartal) in komprimierter Form über aktuelle Entwicklungen, Neuerungen und Planungen informiert werden. Daneben werden auch Aspekte angrenzender Themenbereiche einbezogen. Ziel ist es, auf unkompliziertem Wege zur Transparenz des Leistungsangebotes beizutragen und den weiteren Ausbau zu unterstützen.
Die Newsletter richten sich zunächst an die Leistungserbringer des Betreuten Wohnens und an die stationären Wohnheimträger für die Zielgruppe der Menschen mit körperlicher Behinderung. Für die Leistungserbringer des Betreuten Wohnens wird dieser Newsletter u.a. eine Ergänzung der regionalen Erfahrungsaustausche bieten und eine einheitliche Informationsbasis für „alte“ als auch für „neue“ Leistungserbringer unterstützen. Ein besonderes Anliegen ist uns, auch Leistungsberechtigte, bzw. Angehörige sowie Interessenverbände in die Informationen mit einzubeziehen. Nicht zuletzt dürften die Themen auch in der Praxis anderer, an den Hilfeprozessen Beteiligten (z.B. Krankenhaussozialdienste), Relevanz haben.
Wir hoffen, dass diese Form der Informationsweitergabe auf Interesse stößt. Anregungen und Fragestellungen nehmen wir gerne entgegen unter E-Mail ruth.reis@lwv-hessen.de.
Ihr Zielgruppenmanagement 204
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Unsere Themen:
- Betreutes Wohnen in allen hessischen Regionen
- Bedarf an weiteren Plätzen im Betreuten Wohnen
- Soziale Landkarte steht zur Verfügung
- Wechselbewegungen zwischen dem stationären und dem Betreuten Wohnen
- Gibt es ausreichend barrierefreien Wohnraum?
- Aktueller Benchmarkingbericht der überörtlichen Sozialhilfeträger ist veröffentlicht
- Hinweis: Broschüre BAR - Wegweiser: "Rehabilitation und Teilhabe"
- Veranstaltungshinweis
Betreutes Wohnen in allen hessischen Regionen
Im Gegensatz zu anderen Personengruppen wurde das Betreute Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung erst in den letzten Jahren aufgebaut. Zum Jahresende 2005 war ein wesentliches Ziel erreicht: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen war das Angebot des Betreuten Wohnens für Menschen mit körperlicher Behinderung eingerichtet, d. h. es besteht in allen 26 Gebietskörperschaften in Hessen dieses Angebot. Wo und wie viele Plätze im Betreuten Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung als auch für Menschen mit HIV/AIDS-Erkrankung eingerichtet sind sowie die Anschriften der jeweiligen Leistungserbringer können Sie unserer "Sozialen Landkarte" entnehmen.
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Bedarf an weiteren Plätzen im Betreuten Wohnen
Mit allen örtlichen Sozialhilfeträgern in Hessen wurden im Jahr 2005 die Planungsdaten für den Ausbau des Betreuten Wohnens abgestimmt, die in der Zeit bis Ende 2008 umgesetzt werden sollen. Die verhandelten Planungsdaten wurden von der Fachkommission Betreutes Wohnen zustimmend zur Kenntnis genommen. Bereits im Jahr 2005 hat sich das erfolgreiche Arbeiten der Vereinbarungspartner für Menschen mit körperlicher Behinderung gezeigt. Über die anfänglich geplanten neuen 18 Plätze pro Jahr hinaus, wurde durch die Fachkommission weiteren 18 Plätzen zugestimmt. Dieser Trend hat sich in 2006 nahtlos fortgesetzt.
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Soziale Landkarte steht zur Verfügung
Mit Blick auf den Personenkreis der Menschen mit körperlicher Behinderung wurde in Zusammenarbeit mit den Kreisen und kreisfreien Städten eine soziale Landkarte erstellt. In dieser wurden im ersten Schritt die ambulanten, teilstationären und stationären Angebote und Dienste in den jeweiligen Regionen aufgeführt. Die Darstellung der Versorgungsstruktur hat das Ziel, Menschen mit körperlicher Behinderung und ihre Angehörigen über den Umfang ihrer Wahlmöglichkeiten gut zu informieren.
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Wechselbewegungen zwischen dem stationären und dem Betreuten Wohnen
Ziel des Betreuten Wohnens ist es, Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrem individuellen Hilfebedarf zu unterstützen, um ein größtmögliches Maß an selbständiger Lebensführung zu erreichen. Hierzu leistet das Betreute Wohnen Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten und ist als wesentlicher Bestandteil in das differenzierte System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Insbesondere soll der Wechsel aus einer stationären Wohneinrichtung ermöglicht werden. Im Jahr 2005 haben 16 Menschen mit körperlicher Behinderung das stationäre Wohnen verlassen und sind in das Betreute Wohnen gewechselt. Im stationären Bereich gehört es zu den Aufgaben des stationären Leistungserbringers, Leistungsberechtigte auf ein Leben so selbständig wie möglich vorzubereiten und die entsprechenden Voraussetzungen und Aktivitäten eines Wechsels in ein ambulantes Lebensfeld zu unterstützen und zu begleiten. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Erweiterung der Eigenverantwortung, die Anforderungen bei der Alltagsbewältigung sowie auf die Neuorganisation des Lebens/des sozialen Umfeldes. Als Bindeglied zwischen dem bisherigen und möglichen künftigen Lebensfeld fungiert die Integrierte Hilfeplanung bzw. gesetzliche Gesamtplanung. Sie hat den Anspruch, im Dialog mit allen Beteiligten Wissen, Erfahrungen und Vorstellungen in einer Planung zusammenzuführen.
Gibt es ausreichend barrierefreien Wohnraum?
Als eine Problemstellung wurde von Leistungserbringern des Betreuten Wohnens im Rahmen der vom ZGM 204 in den letzten Jahren angebotenen überregionalen Erfahrungsaustausche das Fehlen von barrierefreiem Wohnraum benannt. Mögliche Aufnahmen in das Betreute Wohnen könnten dadurch blockiert werden bzw. es käme zu zeitlichen Verzögerungen einer ambulanten Betreuung. Der LWV hat sich dieser Sache angenommen und in seinen regionalen Planungskonferenzen erörtert. Ergebnis ist, alle hessischen Landkreise und kreisfreien Städte stellten dar, dass für das Betreute Wohnen genügend barrierefreier Wohnraum vorhanden sei und man gern bei der Beratung und Vermittlung zur Verfügung stehe. Entsprechende Hinweise sind auch in der o.g. sozialen Landkarte enthalten. Die Stadt Frankfurt hat darüber hinaus vor kurzem einen runden Tisch veranstaltet, um entsprechende Informationen aller Beteiligten der Stadt zu bündeln und darzustellen.
Um auch dem wachsenden Bedarf durch den Aufbau des Betreuten Wohnens begegnen zu können, möchten wir folgenden ergänzenden Hinweis geben: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung stellt auch im Jahr 2006 für die Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen finanzielle Mittel zur Verfügung (Richtlinien vom 30.04.2002/Staatsanzeiger S. 1928). Die Schaffung von mehr Barrierefreiheit in Wohngebäuden und im näheren Umfeld ist das Ziel dieser Förderung. Entsprechende Anträge von Eigentümern oder Mietern können über die kreisfreie Stadt/den Landkreis gestellt werden. Das o. g. Ministerium strebt an, das Programm auch in den folgenden Jahren fortzusetzen.
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Weitere Informationen zum barrierefreien Wohnungsumbau können auch der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Not" (4/2006) entnommen werden.
Aktueller Benchmarkingbericht der überörtlichen Sozialhilfeträger ist veröffentlicht
Der aktuelle Benchmarkingbericht der überörtlichen Träger der Sozialhilfe mit Vergleichsdaten der Jahre 2000 bis 2004 ist veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Informationen zu den entsprechenden Strukturdaten des Betreuten Wohnens wie Verteilung nach Personengruppen, Altersverteilung, Ausgaben, Verhältnis zum stationären Wohnen etc. im oben genannten Berichtszeitraum. Mit dem Benchmarkingbericht kann man sich über den Entwicklungsstand des Betreuten Wohnens in einzelnen Bundesländern informieren. Er stellt dar, wo Gemeinsamkeiten bei den beteiligten Bundesländern bestehen und wo sich Unterschiede zeigen. Der Bericht kann bestellt werden (nicht kostenfrei) unter der Postanschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe in 48133 Münster oder unter deren Internetadresse www.bagues.de.
Hinweis: Broschüre BAR - Wegweiser: "Rehabilitation und Teilhabe"
Der Wegweiser "Rehabilitation und Teilhabe" ist in neuer Ausgabe mit Stand 2005 in 12. Auflage erschienen. Er wurde aufgrund von veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen inhaltlich überarbeitet. Beratungskräfte in der Rehabilitation und Teilhabe erhalten eine Orientierungshilfe in kompakter Form, die sich als ein nützliches Praxisinstrument erweisen kann. Daneben kann der Wegweiser vor allem für betroffene Menschen und ihre Angehörigen zur Transparenz des Rehabilitationssystems beitragen. Die Bestelladresse lautet: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt oder info@bar-frankfurt.de. Einzelexemplare können kostenlos bestellt werden.
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Veranstaltungshinweis
Am 16./17. Oktober 2006 findet in Heidelberg das Symposium "Der Kunde stimmt mit den Füßen ab - Von der Institution zum Dienstleister!" statt. Nähere Informationen können erfragt werden bei der Fachhochschule Heidelberg.








