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Integrationsamt
Landeswohlfahrtsverband Hessen

14 / Unterstützung im Beruf:
Gebärdensprachdolmetscher
Schriftdolmetscher

Eine Information für hörbehinderte Menschen
sowie deren Arbeitgeber





WIE INFORMIEREN SICH GEHÖRLOSE ODER HOCHGRADIG SCHWERHÖRIGE ARBEITNEHMER ?

Gehörlose und hochgradig schwerhörige Beschäftigte möchten über die betrieblichen Abläufe genauso informiert werden wie ihre hörenden Kolleginnen und Kollegen. Um Hörbehinderten einen barrierefreien Zugang zu arbeitsplatzbezogenen Informationen zu ermöglichen, ist eine bildhafte Form der Verständigung erforderlich. Dabei können Gebärdensprachdolmetscher (GSD) oder auch Schriftdolmetscher (SD) zum Einsatz kommen. Kommunikation ist für den Arbeitsprozess, der häufig auf Teamarbeit ausgerichtet ist, ein wesentlicher Faktor für die Beurteilung der Arbeitsqualität und Arbeitszufriedenheit. Durch den Einsatz von GSD bzw. SD können die Beschäftigten am betrieblichen Informationsfluss ungehindert
teilhaben.


WAS MACHEN GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHER, SCHRIFTDOLMETSCHER?

Gebärdensprachdolmetscher übersetzen das gesprochene Wort in Gebärdensprache und umgekehrt. Schriftdolmetscher schreiben das Gesagte gleichzeitig auf, so dass der Hörgeschädigte das gesprochene Wort sofort mitlesen kann. Als neutrale Sprachübermittler unterliegen sie der Schweigepflicht. Ihr Einsatzort sind Personal-, Betriebs- und Schwerbehindertenversammlungen, Teambesprechungen, Fortbildungen usw. Für diese Einsätze gewährt das Integrationsamt Zuschüsse.


WIE BEANTRAGEN SIE EINEN ZUSCHUSS

Der Arbeitgeber oder der hörbehinderte Beschäftigte stellt beim zuständigen Integrationsamt einen schriftlichen, formlosen Antrag auf einen Zuschuss. Folgende Angaben werden benötigt:
  • Wer?
    Name und persönliche Angaben des hörbehinderten Menschen, Grad der Behinderung, Ansprechpartner

  • Arbeitgeber?
    Name und Anschrift der Firma, Telefonnummer

  • Welcher Anlass?
    Anlass, für den der GSD/SD benötigt wird

  • Wann?
    Termin und Uhrzeit des Anlasses

  • Wie lang?
    Zeitlicher Rahmen

  • Wo?
    Ort des Dolmetschereinsatzes
Regelmäßige Dolmetschereinsätze können auch über einen längeren Zeitraum bewilligt werden. Sprechen Sie uns an!

Wichtig:
Bitte setzen Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung, damit der Dolmetschereinsatz zustande kommen kann. GSD/SD arbeiten nicht ausschließlich für das Integrationsamt.


TIPPS ZUM EINSATZ:

Dolmetscher benötigen zur Vorbereitung des Einsatzes Informationsmaterial zu Anlass und Thema des Gespräches. Redebeiträge müssen hintereinander erfolgen, da nicht mehrere Sprecher gleichzeitig übersetzt werden können. Sorgen Sie für gute Lichtverhältnisse an den Gesprächsorten. Gegenlicht stört den Blickkontakt und erschwert das Ablesen vom Mund. Sprechen Sie den Gesprächspartner direkt an.

Aufgabe der Dolmetscher ist die objektive und inhaltlich neutrale Sprachübermittlung. Ergeben sich Fragen, die die berufliche Integration von hörbehinderten Menschen betreffen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Integrationsamt auf.


WEITERE MÖGLICHKEITEN DER SPRACHÜBERMITTLUNG

Telefonvermittlungsdienst
Über einen Telefonvermittlungsdienst können hörbehinderte Menschen eigenständig mit hörenden Menschen telefonieren. Dies geschieht über Internet bildhaft (über einen Gebärdensprachdolmetscher) oder schriftlich (über einen Schriftdolmetscher). Das Gespräch wird zeitgleich übersetzt. Auch hier gewährt das Integrationsamt Zuschüsse. Sprechen Sie uns an!

Internetbasierter Dolmetschdienst
Sind die technischen Voraussetzungen gegeben, so ist auch ein gebärdensprachliches oder schriftsprachliches Ferndolmetschen möglich. Nähere Informationen über die Nutzung dieses Dolmetschdienstes erhalten Sie beim Integrationsamt.




WEITERE AUSKÜNFTE

Wenn Sie weitergehende Fragen zu den Leistungen für hörbehinderte Beschäftigte haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


KONTAKTE

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Kölnische Str. 30
34117 Kassel

Doris Strempler
Tel. 0561 1004 - 2587
doris.strempler@lwv-hessen.de
Gabriele Tölle
Tel. 0561 1004 - 2988
gabriele.toelle@lwv-hessen.de
Bildtel. 0561 5214908
SKYPE Kontaktname: lwvhessenritahessebrand
Fax 0561 1004 - 2650

Carolin Reck
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Tel. 06151 801 - 264
Fax 06151 801 - 238
carolin.reck@lwv-hessen.de

Ursula Nagy
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden
Tel. 0611 156 - 316
Fax 0611 156 - 384
ursula.nagy@lwv-hessen.de

Unsere hessenweite E-Mail-Adresse:
kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de

Besuchen Sie uns im Internet:
www.integrationsamt-hessen.de





Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden.

  • Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
  • Er betreut Kriegsbeschädigte, deren Angehörige und Hinterbliebene.
  • Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.
  • Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.






Impressum

Herausgeber
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Text
Integrationsamt

Redaktion
Marco Steinbach, Jörg Daniel

Gestaltung
Heiko Horn

Druck
Druckerei des LWV Hessen

Stand
August 2011

Internet
www.lwv-hessen.de