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Organisatorisches
Wer hat einen Schulungsanspruch?
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist gemäß § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge zu befreien, sofern diese Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
Diese Voraussetzung ist bei den Kursangeboten des Integrationsamtes gegeben.
§ 96 Abs. 4 Satz 3 gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn wegen
  1. ständiger Heranziehung nach § 95 SGB IX,
  2. häufiger Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit,
  3. absehbaren Nachrückens in das Amt der Schwerbehindertenvertretung in kurzer Frist

die Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen erforderlich ist.
Entsprechendes gilt im Übrigen
Wie melde ich mich an?
Bitte benutzen Sie für Ihre Anmeldung die beigefügten Postkarten, auf denen Sie den gewünschten Kurs bzw. die gewünschten Kurse (z.B. KS 1, DA 1 oder WI 1) eintragen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Reihenfolge der Anmeldungen sowie die bei den jeweiligen Kursen speziell genannten Voraussetzungen über die Teilnahmemöglichkeit entscheiden, empfehlen wir Ihnen, auf der Anmeldekarte auch einen Ersatztermin anzugeben, der nur dann berücksichtigt wird, wenn das ursprünglich gewünschte Seminar bereits belegt ist.
Sie können Ihre Anmeldung auch über das Internet an uns richten.
Nutzen Sie hierfür bitte das Anmeldeformular auf der Internetseite www.integrationsamt-hessen.de/Schulungen.
Sprechen Sie die Frage der Arbeitsbefreiung und der Kostenübernahme mit Ihrem Arbeitgeber nach Möglichkeit vor der Anmeldung ab.

Wo melde ich mich an?

Landeswohlfahrtverband Hessen
Integrationsamt
Sigrid Schröder
Kölnische Straße 30
34117 Kassel


Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit an den Veranstaltungen Ihrer Regionalverwaltung (KS = Kassel; DA = Darmstadt; WI = Wiesbaden) teil, da Sie dort die für Sie zuständigen Ansprechpartner kennen lernen können. Die für Sie zuständige Regionalverwaltung finden Sie auf der Rückseite des Umschlages der Broschüre.

Unsere Teilnehmerverwaltung wird unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung durchgeführt. Ihre Anmeldung setzt daher Ihr Einverständnis mit der Speicherung Ihres Namens und Ihres Beschäftigungsbetriebes voraus.

Auf Grund von Stornierungsfristen gegenüber den externen Referenten/innen sowie unseren Schulungshotels bzw. Tagungsstätten bitten wir Sie, sich nach Erhalt des Kursprogramms möglichst frühzeitig zu den einzelnen Schulungsveranstaltungen anzumelden.

Dies erleichtert unsere Planungen, insbesondere können somit ggf. Schulungsveranstaltungen durchgeführt werden, die unter Beachtung der Stornierungsfristen bislang abgesagt wurden und für die sich nach unserer Absage kurzfristig doch noch Interessenten gemeldet haben.

Wie erfahre ich, ob ich teilnehmen kann?
Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn von uns ein persönliches Einladungsschreiben, worin wir Ihre Anmeldung bestätigen und Ihnen mitteilen, dass wir eine verbindliche Platzreservierung vorgenommen haben.
Sie erhalten ebenfalls eine schriftliche Nachricht, wenn der von Ihnen gewünschte Kurs belegt ist und wir Sie für den angegebenen Ersatztermin vorgemerkt haben.

Bei der Anmeldung zu einer mehrtägigen Veranstaltung nehmen wir für Sie eine Zimmerreservierung vor. Sollten Sie uns einmal absagen, oder die Übernachtung stornieren müssen, so ist dies bis 21 Tage vor dem Kursbeginn kein Problem; bei kurzfristigeren Absagen können im Einzelfall Kosten für die Stornierung des Hotelzimmers entstehen. Wir bitten um Verständnis!
Ihre Abmeldung bzw. Zimmerstornierung richten Sie bitte schriftlich ausschließlich an:

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Sigrid Schröder
Kölnische Straße 30
34117 Kassel

Sollten Sie also an der Teilnahme verhindert sein, so geben Sie uns bitte umgehend Bescheid, damit Ihr Platz anderweitig genutzt werden kann.


Wer trägt die Kosten?
Bei den Veranstaltungen des Integrationsamtes handelt es sich um Schulungs- und Bildungsmaßnahmen nach § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten der Veranstaltung sowie die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort zu übernehmen [§ 96 Abs. 8 SGB IX in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), für den Öffentlichen Dienst: § 44 Abs. 1 Satz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. § 42 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)].

Eine Minderung des Arbeitsentgeltes bzw. der Dienstbezüge tritt nicht ein (§ 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 40 Abs. 2 HPVG).

Die Kosten sind von den teilnehmenden Personen am letzten Veranstaltungstag an der Hotelrezeption zu begleichen und im Anschluss mit den Arbeitgebern abzurechnen. Kosten für Informations- und Schulungsmaterialien trägt das Integrationsamt.

Hinweise für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Bei Bedarf kann für jede Veranstaltung ein Gebärdensprachdolmetscher hinzugezogen werden. Die Kosten hierfür trägt das Integrationsamt.

Eine Übertragungsanlage für hörbehinderte Menschen (mit Hörgeräten) kann zur Verfügung gestellt werden (soweit vorhanden, bitte den Audio-Schuh mitbringen).

Hinweis für sehbehinderte Menschen
Teilnehmer mit Sehbehinderung können die Schulungsunterlagen vergrößert erhalten. Informieren Sie bitte das Integrationsamt rechtzeitig.

Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche bereits auf Ihrer Anmeldekarte mit!



Mitarbeiter des Integrationsamtes, die als Referenten die Veranstaltungen leiten

... für Darmstadt:

Peter Vötsch
Dipl.-Verw.-Wirt

Steffen Diemar
Dipl.-Verw.-Wirt

Thorsten Graff
Dipl.-Verw.-Wirt

Thorsten Selmikeit
Dipl.-Verw.-Wirt

Nicole Jolivet-Wagner
Dipl.-Verw.-Wirt

Bärbel Springmann
Fachkoordinatorin für hörbehinderte Menschen

... für Kassel:

Wolfgang Paul
Dipl.-Finanzwirt

Simone Jäger
Dipl.-Verw.-Wirt

Carmen Zahn
Dipl.-Verw.-Wirt

Torsten Fischer
Dipl.-Verw.-Wirt

Rita Hesse-Brand
Fachkoordinatorin für hörbehinderte Menschen

Wolfgang Holzki
Beratender Ingenieur

... für Wiesbaden:

Christoph Hinkel
Dipl.-Verw.-Wirt

Oliver Kurs
Dipl.-Verw.-Wirt

Christiane Serth
Dipl.-Verw.-Wirt

Monika Freitagsmüller
Beratende Ingenieurin



Externe Trainer, die als Referenten die Veranstaltungen leiten

Mara Heinrichs
Dipl.-Psychologin; Betriebspsychologische Beratung,
Coaching, Supervision und Training
für das Integrationsamt tätig seit 1994

Wolfgang Dinter
Dipl.-Pädagoge, Zusatzausbildung systemische Beratung,
für das Integrationsamt im Integrationsfachdienst tätig seit 1993

Reinhard Goldbach
Dipl.-Sozioloe, systemischer Familientherapeut,
für das Integrationsamt im Integrationsfachdienst tätig seit 1995

Gudrun Marklowski-Sieke
Dipl.-Sozialpädagogin, Beratungsstelle für taubblinde Menschen in Potsdam, für das Integrationsamt tätig seit 1994

Ralf Wellenkötter
Dipl.-Sozialarbeiter, für das Integrationsamt im Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen tätig seit 2002



Veranstaltungsorte

Landeswohlfahrtverband Hessen
Integrationsamt

Ständeplatz 6-10
34117 Kassel
Tel. (05 61) 10 04-0

Holiday-Inn Frankfurt / Neu Isenburg
Wernher-von-Braun-Straße 12
63263 Neu-Isenburg
Tel. (0 61 02) 7 46-7 05
Anfahrtsbeschreibung

Plansecur Tagungsservice
Druseltalstr. 150
34131 Kassel
Tel. (05 61) 93 55 - 254

Bildungszentrum des Bundesverbandes der Unfallkassen
Seilerweg 54
36251 Bad Hersfeld
Tel. (0 66 21) 5 05-0

Best Western Konrad Zuse Hotel
Josefstraße 1
36088 Hünfeld
Tel. (0 66 52) 74 75-0
Anfahrtsbeschreibung

Zentrum für Soziale Psychiatrie
Mittlere Lahn
Fortbildungszentrum
Licher Straße 106
35394 Gießen
Tel. (06 41) 403-509

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