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Prämien für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen


Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Männer und Frauen schaffen, können Inklusionsprämien von bis zu 13.000 Euro erhalten. Grundlage ist die Initiative Inklusion, mit der Bund und Länder mehr schwerbehinderte Menschen in Ausbildung und Beschäftigung bringen wollen. Dazu gehört ein spezielles Förderprogramm für schwerbehinderte Arbeitslose und Arbeitsuchende, die 50 Jahre oder älter sind (Handlungsfeld 3). Dieses Programm wird vom Integrationsamt des LWV Hessen umgesetzt.

Die Auszahlung der Inklusionsprämie erfolgt im siebten Monat des neuen Arbeitsverhältnisses sowie zu Beginn des zweiten und dritten Beschäftigungsjahres (jeweils 3.000 Euro). Liegt bei dem/der Beschäftigten ein Grad der Behinderung von 100 vor, wird ein Zusatzbetrag (1.000 Euro) gewährt.
Darüber hinaus kann eine Prämie bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um ein weiteres viertes Jahr gezahlt werden (nochmals 3.000 Euro).
Die Inklusionsprämien ergänzen die gesetzlichen Förderinstrumente wie zum Beispiel den Eingliederungszuschuss und werden zusätzlich gewährt. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass die Zahl der beschäftigten älteren schwerbehinderten Menschen steigt und der Arbeitsplatz auch dauerhaft bestehen bleibt.


Voraussetzungen
  • Die Bewerberin/der Bewerber hat das 50. Lebensjahr vollendet.
  • Er/sie ist schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
  • Der zu besetzende Arbeitsplatz wird erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt oder die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten erhöht sich durch die Einstellung.
  • Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 18 Stunden.
  • Der Arbeitsvertrag ist unbefristet oder auf mindestens 12 Monate befristetet.
  • Das Arbeitsverhältnis beginnt vor dem 31.12.2015.
  • Der Arbeitgeber beantragt die Inklusionsprämie vor Aufnahme der Beschäftigung.


Antrag
Datenschutzrechtliche Erklärung
Weiterbeschäftigungserklärung
Faltblatt mit weiteren Informationen
Merkblatt


Gezielte Unterstützung für schwerbehinderte Langzeitarbeitslose

Eine Besonderheit des hessischen Programms: Mit gezielten Hilfen können insbesondere Menschen mit Behinderungen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, auf neue Tätigkeiten vorbereitet und in den ersten Monaten an dem neuen Arbeitsplatz unterstützt werden. Der für Stellenbewerber und Arbeitgeber kostenlose Service wird vom LWV Hessen und seinen Partnern (Integrationsfachdienste und Berufsförderungswerk Frankfurt/Main) bereitgestellt. Er wird – wie die Prämien - aus der Ausgleichsabgabe finanziert. In Hessen sollen bis 2018 insgesamt 340 neue Arbeitsplätze gefördert werden.


Kontakte

Petra Friedrich
Tel. (0561) 1004 - 2208
Fax (0561) 1004 - 2650
E-Mail petra.friedrich@lwv-hessen.de

Andrea Wiesenhütter
Tel. (0561) 1004 - 2860
Fax (0561) 1004 - 2650
E-Mail andrea.wiesenhuetter@lwv-hessen.de