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Förderung von Integrationsprojekten

Zielsetzung

Mit Hilfe von Integrationsprojekten soll die Beschäftigung solcher schwerbehinderter Menschen, deren berufliche Teilhabe auf besondere Schwierigkeiten stößt, deutlich und nachhaltig verbessert werden. Integrationsprojekte gehören zum allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt übliche Beschäftigung an.

Von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes unterscheidet Integrationsprojekte
  • der verbindliche Unternehmenszweck beruflich besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen,

  • für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.


Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Zielgruppen der Beschäftigung sind insbesondere schwerbehinderte Menschen
  • mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt,
  • die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer WfbM oder einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen,

  • Schulabgänger, die nur dann eine Aussicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und weiterqualifiziert werden.

Integrationsunternehmen müssen mindestens 25 % schwerbehinderte Menschen der vorgenannten Zielgruppen beschäftigen. Insgesamt soll der Anteil der schwerbehinderten Menschen 50 % nicht übersteigen.
Aufgaben

Integrationsprojekte bieten den schwerbehinderten Menschen
  • Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und

  • Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und

  • vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt.

Finanzielle Leistungen gem. § 134 SGB IX können für den Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen sowie eine Übersicht aller hessischen Integrationsprojekte: