Arbeitsassistenz
Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, ist im SGB IX ein Rechtsanspruch auf Übernahmen der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst beschaffte/organisierte notwendige Arbeitsassistenz begründet worden.Ausführliche Informationen zur Arbeitsassistenz sowie zu den Voraussetzungen und zum Rechtsanspruch:
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
- Merkblatt Arbeitsassistenz
- Merkblatt über Arbeitgeberpflichten bei Arbeitsassistenz
- Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung
- Faltblatt Nr. 6 - Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Arbeitnehmer








