Wege zur Arbeit erleichtern

Wege zur Arbeit erleichtern

Mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren ist für stark gehbehinderte Menschen oft nicht möglich. Sei es, weil Treppen zu hoch sind oder Rampen fehlen. Manche sind auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen, die nicht zu weit von ihrer Arbeitsstelle entfernt liegt. Um den Arbeitsplatz dieser Menschen zu sichern, gibt es Hilfen, die den Weg zur Arbeit erleichtern. 

Kraftfahrzeughilfen

Gefördert werden die behinderungsbedingt notwendige Zusatzausstattung eines Autos, der Kauf eines Fahrzeugs und der Erwerb eines Führerscheins. Wenn der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug wegen der Behinderung nicht selbst führen kann, können die Kosten für einen  Fahrdienst übernommen werden.

Wohnungshilfen

Zuschüsse zu den Kosten für einen Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung sind möglich. Notwendige Umbauten am Haus, die den schwerbehinderten Menschen in die Lage versetzen, seinen Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbstständig zu erreichen – etwa eine Rampe am Hauseingang – können ebenfalls gefördert werden. Kosten für den behinderungsgerechten Umbau innerhalb der Wohnung, zum Beispiel für den Badumbau, werden nicht vom Integrationsamt übernommen. 

„Freifahrt“ und Kfz-Steuerermäßigung

Gehbehinderte Menschen können mit dem Kauf einer Wertmarke den öffentlichen Nahverkehr bundesweit  nutzen. Dafür sind ein grün-/orangener Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit Wertmarke erforderlich. Einige von ihnen sind ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit. 

Wer übernimmt die Kosten?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhalten Wohnungs- und Kraftfahrzeughilfen von dem für sie zuständigen Rehabilitationsträger. Schwerbehinderte Selbstständige und Beamte können sich direkt an das Integrationsamt wenden. 

Für die unentgeltliche Beförderung „Freifahrt“ sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (Versorgungsämter) zuständig. Eine Kfz-Steuerermäßigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung durch Kfz- und Wohnungshilfen ist nur möglich, wenn

    • Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen
    • Sie gehbehindert sind oder eine vergleichbare Behinderung haben, die Ihre Mobilität stark einschränkt
    • die Hilfen Ihre Berufstätigkeit ermöglichen oder sichern
    • Sie den Arbeitsplatz weder zu Fuß noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise erreichen können und  
    • Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten (die Höhe des Zuschusses für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs ist einkommensabhängig)

    Es ist wichtig, dass Sie vor der Antragstellung keine Verträge abschließen!

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Wenn Sie bei einem Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung) versichert sind, wenden Sie sich an diesen. Beamte und Selbstständige, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, können sich beim Integrationsamt beraten lassen. Wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Für Kfz-Hilfe reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Für Wohnungshilfe reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    • Leitet Herunterladen der Datei einFormular: Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben
    • bei Umzug drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen. Bitte geben Sie im Antrag die Gründe für den Umzug an.
    • bei Umbau zwecks Erreichbarkeit der Wohnung: Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes berät Sie über die Möglichkeiten. Danach lassen Sie entsprechende Kostenvoranschläge erstellen.

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Danach können Sie das Kraftfahrzeug erwerben. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung an die Antragsteller oder das Autohaus.

Ansprechpartner

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